Sonderfahrkarten im Landkreis Mühldorf a. Inn
Jugendfreizeitticket - die Busflat im Landkreis Mühldorf a. Inn
FAQ – häufig gestellte Fragen
Wer kann das Ticket erwerben?
Alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse, Studierende, Auszubildende, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst, etc..
Genauer gesagt, diejenigen, die lt. § 1 PBefAusglV als Auszubildende definiert sind:
Definition Anspruchsberechtigte
Beim Erwerb muss die Anspruchsberechtigung nachgewiesen werden, z.B. in Form von:
- Schülerausweis,
- Studierendenausweis
- Immatrikulationsbescheinigung
- Bestätigung der Ausbildungsstelle in Kombination mit einem Personalausweis
- Berechtigungskarte zum Erwerb von Fahrkarten zum Schülertarif
- etc.
Der entsprechende Nachweis muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Wann ist das Ticket gültig?
Das Ticket gilt für einen vollen Kalendermonat (z. B. vom 01. bis zum 31. August 2021).
Genutzt werden kann das Ticket an Schultagen ab 14 Uhr.
An Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und in den Ferien gilt das Ticket ganztags.
Das Ticket ist nur mit eingetragenem Vor- und Nachnamen gültig.
Auf welchen Linien kann ich das Ticket nutzen?
Das Ticket kann auf allen Linien im Landkreis und in den Stadtbussen genutzt werden.
Bei landkreisübergreifenden Linien endet die Gültigkeit an der letzten Haltestelle im Landkreis Mühldorf a. Inn.
Die konkreten Streckenabschnitte sind in untenstehendem Linienverzeichnis dargestellt:
Was kostet das Ticket?
Der Eigenanteil der Anspruchsberechtigten beträgt 2 Euro für das Monatsticket.
Wo kann ich das Ticket kaufen?
In allen Stadt- und Regionalbussen des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Mühldorf a. Inn, sowie in der VLMÜ-Geschäftsstelle, Töginger Straße 18, 84453 Mühldorf a. Inn:
08631 990-218
Allgemeine Vorschrift und Verordnungen
Allgemeine Vorschrift Jugendfreizeitticket
Verlängerung Allgemeine Vorschrift Jugendfreizeitticket
Verordnung Stadt Mühldorf a. Inn
Deutschlandticket
Zum 01.05.2023 wurde deutschlandweit das sogenannte Deutschlandticket eingeführt zu einem Preis von 49 Euro pro Kalendermonat (Einführungspreis). Ab 01.01.2025 wird es mit einem Tarif in Höhe von 58 Euro fortgeführt. Das Deutschlandticket gilt sowohl in den Bussen als auch in den Zügen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Bei dem Ticket handelt es sich um eine Fahrkarte, die nur im digitalen Abo erworben werden kann, das monatlich kündbar ist. Das D-Ticket-Abo kann jeweils bis zum 10. jedes Monats gekündigt werden, ansonsten verlängert es sich automatisch um ein weiteres Monat.
Bund und Länder haben sich auf die Einführung des Deutschlandtickets in dieser Form geeinigt.
Eine aktuelle FAQ-Liste veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr unter: https://www.stmb.bayern.de/med/aktuell/archiv/2023/faq_deutschlandticket/
Das Ticket kann auch über unsere App "Wohin du willst" erworben werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://wohin-du-willst.de/deutschland-ticket/
Auch in der Schülerbeförderung wurde teilweise auf das Deutschlandticket umgestellt. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Schülerbeförderung.
Hier finden Sie die Allgemeine Vorschrift zum Deutschlandticket sowie die entsprechenden Anlagen für das Jahr 2024:
Hier finden Sie die Allgemeine Vorschrift zum Deutschlandticket sowie die entsprechenden Anlagen für das Jahr 2025:
Ermäßigungsticket
Das bayerische Ermäßigungsticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende ist ein durch den Freistaat Bayern vergünstigtes Deutschlandticket, das ebenfalls bundesweit genutzt werden kann. Derzeit kostet das Ticket 29 Euro.
Alle weiteren Informationen werden zentral von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft veröffentlicht unter: https://bahnland-bayern.de/de/ermaessigungsticket
Bestellt werden kann das Ermäßigungsticket bei DB Regio Bus unter: https://www.dbregiobus-bayern.de/tickets/deutschlandticket/ermaessigungsticket
Umweltfahrausweis
Um die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs zu steigern, bietet der Landkreis Mühldorf a. Inn in Zusammenarbeit mit der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Mühldorf a. Inn (VLMÜ) ein besonders günstiges Angebot für alle Berufstätigen an.
Mit dem Umweltfahrausweis kommen Sie nicht nur kostengünstig an Ihren Arbeitsplatz, sondern auch viel entspannter. Staus und die lästige Parkplatzsuche sind Vergangenheit. Sie leisten einen Beitrag unsere Umwelt zu schonen.
Der Landkreis unterstützt dieses Angebot finanziell.
Berechtigung
Der Umweltfahrausweis wird für alle Busverbindungen der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Mühldorf ausgestellt. Sie können den Umweltfahrausweis bestellen, wenn Sie im Landkreis Mühldorf a. Inn Ihren 1. Wohnsitz und keine Ansprüche auf verbilligte oder unentgeltliche Beförderung haben.
Schüler mit Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges bzw. mit Anspruch auf Fahrtkostenerstattung können den Umweltfahrausweis nicht erwerben.
Beginn
Bestellen können Sie den Umweltfahrausweis immer zum Monatsbeginn. Der Bestellschein muss bis zum 1. des Vormonats in dreifacher Ausfertigung bei der Geschäftsstelle der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Mühldorf vorliegen.
Gültigkeit
Der Umweltfahrausweis wird für 12 Monate ausgestellt, egal ab welchem Monat Sie beginnen. Der Ausweis wird automatisch verlängert, wenn Sie nicht einen Monat vor Ablauf der 12 Monate kündigen.
Kosten
Die Kosten für den Umweltfahrausweis betragen für ein ganzes Jahr den 8-fachen Preis einer normalen Monatskarte. Sowohl der Landkreis als auch das Verkehrsunternehmen übernehmen die Kosten für zwei Monatskarten. Mit dem Umweltfahrausweis zahlen Sie daher 33 % weniger als mit einer normalen Monatskarte.
Bezahlung
Die Kosten für den Umweltfahrausweis werden monatlich in Höhe von 1/12 des Jahrespreises bequem von Ihrem Konto abgebucht.
Anträge
Einen Antrag können Sie beim Landratsamt Mühldorf a. Inn oder der Geschäftsstelle der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Mühldorf anfordern.
Alle Anträge müssen bei der Geschäftsstelle der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Mühldorf, Töginger Str. 18 b, 84453 Mühldorf a. Inn eingereicht werden.
Änderungen
Jeweils zum Monatsersten können Sie eine Änderung beantragen. Benutzen Sie dazu bitte einen Bestellschein! Achtung: Die Anfangs- und Endhaltestelle müssen weiterhin im Landkreis Mühldorf a. Inn liegen.
Kündigung vor Ablauf der ersten 12 Monate
Den Umweltfahrausweis können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen (Bestellschein verwenden!). Geben Sie den Umweltfahrausweis innerhalb der ersten 12 Monate zurück, müssen Sie die vom Landkreis aufgewandten Ausgleichsleistungen über die Verkehrsgemeinschaft Mühldorf voll erstatten.
Sofern die Kündigung innerhalb des ersten Jahres aus besonderen Gründen (wie Arbeitslosigkeit, lang anhaltende Krankheit, Wegzug oder sonstige schwerwiegende Gründe) erfolgt und diese nachgewiesen werden, sind die bezahlten Zuschüsse dem Landkreis nur anteilig zu erstatten.
Kündigung nach Ablauf der ersten 12 Monate
Erfolgt die Kündigung des Umweltfahrausweises nach Ablauf des ersten Jahres sind die Ausgleichsleistungen ebenfalls nur anteilig zurückzuzahlen.
Formulare
GHMM-Ticket (Gars-Haag-Maitenbeth-München)
Bequem nach München pendeln:
Das GHMM-ABO-Ticket (Gars-Haag-Maitenbeth-München) macht das Pendeln mit der Linie 9410 günstiger und schneller. Auf den zusätzlichen Schnellbusfahrten entfallen alle Haltestellen zwischen Maitenbeth und München, so dass sich die Fahrzeit von Gars nach München Ost von 90 auf 65 Minuten verkürzt.
Der Landkreis Mühldorf am Inn unterstützt dieses Angebot finanziell für Bürger, die den ersten Wohnsitz im Landkreis Mühldorf am Inn haben.
Alle interessierten Fahrgäste, die noch ein gültiges Jahresabo der RVO besitzen, können dieses auch in ein GHMM-ABO-Ticket umwandeln lassen.
Den Bestellschein für ein RVO-Jahreskarten-Abonnement erhalten Sie unter nachfolgendem Link:
GHMM-Antrag