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Wohnraumförderungen und Wohnberechtigungsscheine

Wohnraumförderung

Wohnraumförderung

Beratungsstellen

Die Bewilligungsstelle der Wohnraumförderung berät über Finanzierung und Planung von Wohnraum.

Grundsätzlich bestehen Fördermöglichkeiten für:

  • den Bau (Neubau, Gebäudeänderung, Gebäudeerweiterung)
  • Erst-/Zweiterwerb von Wohnraum
  • die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Die Förderung beinhaltet

  • ein Baudarlehen nach dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm und /oder
  • ein Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm der Bayerischen Landesboden­kreditanstalt ( www.labo-bayern.de )

Wichtig: Setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung!

Die Förderung ist grundsätzlich abhängig vom Einkommen, der angemessenen Größe des Grundstücks/Wohnraums, der Eigenleistung sowie der Tragbarkeit.

Die Mittel der Wohnraumförderung reichen nicht aus, um alle Antragsteller, die die gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen, berücksichtigen zu können. Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich deshalb nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Auf die Gewährung der Fördermittel besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.

Wichtig: Nicht gefördert wird Wohnraum, wenn vor der Bewilligung des Baudarlehens mit seinem Bau begonnen oder für ihn ein Kaufvertrag oder ein Kaufanwartschaftsvertrag über den Erwerb als Kaufeigenheim, Kaufeigentumswohnung oder für ein Fertighaus geschlossen wurde.

Weitere Informationen - auch über die Schaffung bzw. Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen:
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/

Wohnberechtigungsscheine für Sozialwohnungen

Wohnberechtigungsscheine für Sozialwohnungen

Im Landkreis Mühldorf a. Inn dürfen öffentlich geförderte Mietwohnungen nur nach Vorlage eines gültigen Wohnberechtigungsscheines vergeben werden.

Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag. Möglich ist eine Antragstellung soweit Sie im Landkreis Mühldorf a. Inn gemeldet sind oder hier eine Wohnung schon sicher in Aussicht haben und Sie die Voraussetzungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich Gesamteinkommen des Haushalts.

Zusätzlich zum Antragsformular ist für jede im Antrag aufgeführte Person (ab 15 Jahren) eine gesonderte Einkommenserklärung abzugeben, alle Angaben sind mit Nachweisen zu belegen. 

Hier finden Sie:

Antragsformular mit Einkommenserklärung

Antrag auf Wohnberechtigungsschein

Erfüllung von Anzeige- und Mitteilungspflichten bei sozial gebundenem Wohnraum

Sicheres Kontaktformular Sozialer Wohnungsbau

 

Merkblätter:

Erklärung zur Lebensgemeinschaft

Antragsunterlagen Wohnberechtigungsschein

 

Es ist auch eine persönliche Antragstellung im Landratsamt Mühldorf a. Inn möglich.

Für Bürger der Stadt Waldkraiburg ist ausschließlich die Stadtverwaltung Waldkraiburg zuständig.

Ansprechpartner

Marianne Zehentner

Bauen und Planungsrecht

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 1.21
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-459
m.zehentnerlra-mue.de

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