Organisation und Jugendhilfeplanung
Hier steht der Titel
Das Amt für Jugend und Familie Mühldorf a. Inn ist örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe und hat gesetzlich bestimmte Aufgaben zu erledigen (Kinder- und Jugendhilfegesetz - Sozialgesetzbuch VIII). Im Rahmen dieser Aufgaben berät und unterstützt das Amt für Jugend und Familie Eltern, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien in den verschiedensten Lebenslagen. Dabei reicht das Angebot an Dienstleistungen von Auskunftserteilungen über Beratung in Erziehungsfragen bis hin zur Vermittlung geeigneter Hilfen und Maßnahmen. Sämtliche Leistungen tragen zum Erhalt und zur Förderung des Kindeswohls bei und unterliegen der handlungsleitenden Maxime:
"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit." (§ 1 KJHG)
Sie machen sich Sorgen um das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen?
Nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf!
Sitz des Amtes für Jugend und Familie:
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Postanschrift:
Amt für Jugend und Familie Mühldorf a. Inn
Postfach 14 74
84446 Mühldorf a. Inn
Telefon: (0 86 31) 699-770
Fax: (0 86 31) 699-699
e-Mail: jugendamtlra-mue.de
Leitungen der drei Fachbereiche:
Fachbereich 23
Fachbereich 23
Jugendamt - Verwaltung
Florian Otten
Zimmer-Nr.: 1.58
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Fachbereich 24
Fachbereich 24
Jugendamt - Kindheit und Jugend
Matthias Ettinger
Zimmer-Nr.: 1.64
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Fachbereich 25
Jugendamt - Soziale Dienste
(Kopie 13)
Michael Steingasser
Zimmer-Nr.: 2.35
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Stellvertreter/Stelvertreterinnen der Fachbereichsleitungen:
Fachbereich 23
Fachbereich 23
Jugendamt - Verwaltung
Stefan Laub
Zimmer-Nr.: 1.52
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Fachbereich 24
Fachbereich 24
Jugendamt - Kindheit und Jugend
Caroline Puffer
Zimmer-Nr.: 0.105
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
(Kopie 10)
Fachbereich 25
Jugendamt - Soziale Dienste
Eva Obermaier
Zimmer-Nr.: 1.81
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Pflichtaufgabe des öffentlichen Trägers
- Feststellung des Bestandes an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Jugendhilfe im Landkreis
- Ermittlung des Bedarfes an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Jugendhilfe im Landkreis für einen mittelfristigen Zeitraum unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und Sorgeberechtigten
- Aufzeigen von Maßnahmen und Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung
Ansprechpartner:
(Kopie 3)
Bianca Reiss
Zimmer-Nr.: 0.105
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Christiane Deinlein
Zimmer-Nr.: 13
Kellerberg 9
84453 Mühldorf a. Inn
Handbuch Kinderschutz im Landkreis Mühldorf a. Inn
Seit 1.1.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft.
Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung ist nunmehr in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe Pflicht. Dabei geht es insbesondere auch um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. Nur ein funktionierendes System kann einen effektiven Kinder- und Jugendschutz gewährleisten. Die Umsetzung der Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes und die Vereinheitlichung der Fachstandards soll im Landkreis Mühldorf a. Inn zukünftig durch die Nutzung des Handbuchs Kinderschutz unterstützt werden. Mit dem Handbuch, das das Amt für Jugend und Familie zusammengestellt hat, sollen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aller Einrichtungen des Landkreises in Ihrer täglichen Arbeit Handlungssicherheit erhalten, wenn sie einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben. Das Handbuch Kinderschutz können Sie hier herunterladen:
01 Was heißt Kindeswohlsgefährdung
03 Vereinbarungen nach §8a und §72a SGB VIII
04 Anzeichen für eine Kindeswohlsgefährdung
06 Maßnahmen bei Verdacht auf Kindeswohlsgefährdung - Was kann ich tun
07 Vorgehen im Amt für Jugend und Familie bei einer Meldung
08 Funktion und Tätigkeit einer Insoweit erfahrenen Fachkraft
09 Handlungsschritte und Dokumentation
(Kopie 7)
Unter folgenden Links erhalten Sie Informationen zum Datenschutz nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
im Zusammenhang mit Auskünften an UVG im Amt für Jugend und Familie, Landratsamt Mühldorf a. Inn
im Zusammenhang mit Auskünften an KoKi im Amt für Jugend und Familie, Landratsamt Mühldorf a. Inn
im Zusammenhang mit Auskünften an die Wirtschaftliche Jugendhilfe im Amt für Jugend und Familie, Landratsamt Mühldorf a. Inn (folgt)
im Zusammenhang mit Auskünften an die Jugendgerichtshilfe (JGH) im Amt für Jugend und Familie, Landratsamt Mühldorf a. Inn (folgt)
§72a SGB VIII - Erweitertes Führungszeugnis
Der Bundesgesetzgeber hat zum 01.01.2012 das sog. Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Damit wurde geregelt, dass u. a. Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sog. „erweitertes Führungszeugnis“ vorzulegen haben.
Im Zuge dessen schließt das Amt für Jugend und Familie Mühldorf a. Inn Vereinbarungen im Sinne des § 72a SGB VIII mit allen Trägern der freien Jugendhilfe, insbesondere mit den Vereinen.
Um die Antragsstellung für erweiterte Führungszeugnisse zu vereinfachen und über den Ablauf der Einsichtnahme und die gesamte Umsetzung zu informieren, stellt das Amt für Jugend und Familie Mühldorf a. Inn den Trägern und Vereinen folgende Infomaterialien und Formulare zum Download zur Verfügung.
- Leitfaden zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen
- Merkblatt des Justizministeriums zur Kostenbefreiung
- Kombi-Antragsformular für erweiterte Führungszeugnisse
- Formblatt zur Dokumentation der Einsichtnahme
- Excel-Vorlageliste für Beauftragte der Träger/Vereine
- Erfasste Straftatbestände und Gesetzestext
Leitfaden zur Umsetzung §72a SGB VIII
Dokumentation Unbedenklichkeitsbescheinigung