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Denkmalschutz

Unsere Leistungen:

  • Erlaubnisse
  • Zuschussverfahren

 

Begriff des Denkmals

Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen (oder Teile davon) aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. (Art. 1 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz).
Die Baudenkmäler des Landkreises Mühldorf a. Inn sind in einer Denkmalliste verzeichnet, die vom Landesamt für Denkmalpflege erstellt wurde und ggf. ergänzt wird.
Die Denkmalliste für die Bodendenkmäler wird vom Landesamt für Denkmalpflege (Abt. Bodendenkmalpflege) derzeit im Benehmen mit den Gemeinden und dem Landratsamt erstellt.


Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)

Das Landratsamt Mühldorf a. Inn ist untere Denkmalschutzbehörde und zuständig für die Erlaubnisverfahren. Die fachliche Beurteilung erfolgt durch das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege.
 
 
Erlaubnispflichtig sind:

  • Änderungen an Baudenkmälern und an geschützten Ausstattungsstücken
  • Beseitigung von Baudenkmälern und von geschützten Ausstattungsstücken
  • Transferierung von Baudenkmälern und von geschützten Ausstattungsstücken
  • Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Anlagen in der Nähe von Baudenkmälern, soweit sich dies auf den Bestand und das Erscheinungsbild eines Baudenkmals auswirken kann
  • Ausgrabung von Bodendenkmälern
  • Erdarbeiten in einem Bereich, in dem Bodendenkmäler vermutet werden

Im Baugenehmigungsverfahren wird die Erlaubnis mit der Baugenehmigung erteilt.

 

Antragsformular:

Antrag Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz

 

Weitere Informationen erfahren Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

und auf der Seite des Bezirks Oberbayern hinsichtlich der Denkmalförderung
Bezirk Oberbayern - Denkmalförderung

 

Weitere Links:

Download-Formulare zum Denkmalschutz (Bayer. Landesamt für Denkmalpflege

Bayernviewer Denkmal (Internetanwendung) - Denkmäler in Bayern

Ansprechpartner Denkmalschutz

Christian Stadler

Bauen und Planungsrecht

Denkmalrecht (Technik)

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 1.16
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-951
christian.stadlerlra-mue.de

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Fabian Goldbacher

Stellv. Fachbereichsleitung;

Bauen und Planungsrecht

Bauleitplanung (Verwaltung), Denkmalrecht (Verwaltung)

Landratsamt Mühldorf a. Inn

Zimmer-Nr.: 1.04
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-878
fabian.goldbacherlra-mue.de

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