Denkmalschutz
Unsere Leistungen:
- Erlaubnisse
- Zuschussverfahren
Begriff des Denkmals
Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen (oder Teile davon) aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. (Art. 1 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz).
Die Baudenkmäler des Landkreises Mühldorf a. Inn sind in einer Denkmalliste verzeichnet, die vom Landesamt für Denkmalpflege erstellt wurde und ggf. ergänzt wird.
Die Denkmalliste für die Bodendenkmäler wird vom Landesamt für Denkmalpflege (Abt. Bodendenkmalpflege) derzeit im Benehmen mit den Gemeinden und dem Landratsamt erstellt.
Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)
Das Landratsamt Mühldorf a. Inn ist untere Denkmalschutzbehörde und zuständig für die Erlaubnisverfahren. Die fachliche Beurteilung erfolgt durch das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege.
Erlaubnispflichtig sind:
- Änderungen an Baudenkmälern und an geschützten Ausstattungsstücken
- Beseitigung von Baudenkmälern und von geschützten Ausstattungsstücken
- Transferierung von Baudenkmälern und von geschützten Ausstattungsstücken
- Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Anlagen in der Nähe von Baudenkmälern, soweit sich dies auf den Bestand und das Erscheinungsbild eines Baudenkmals auswirken kann
- Ausgrabung von Bodendenkmälern
- Erdarbeiten in einem Bereich, in dem Bodendenkmäler vermutet werden
Im Baugenehmigungsverfahren wird die Erlaubnis mit der Baugenehmigung erteilt.
Antragsformular:
Antrag Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz
Weitere Informationen erfahren Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
und auf der Seite des Bezirks Oberbayern hinsichtlich der Denkmalförderung
Bezirk Oberbayern - Denkmalförderung
Weitere Links:
Download-Formulare zum Denkmalschutz (Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
Bayernviewer Denkmal (Internetanwendung) - Denkmäler in Bayern
Ansprechpartner Denkmalschutz
Christian Stadler
Denkmalrecht (Technik)
Zimmer-Nr.: 1.16
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Fabian Goldbacher
Stellv. Fachbereichsleitung;
Bauleitplanung (Verwaltung), Denkmalrecht (Verwaltung)
Zimmer-Nr.: 1.04
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn