Online-Sprechstunden
Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Die Nutzung der virtuellen Sprechstunden ist ganz einfach. Sie müssen auf Ihrem Gerät nichts zusätzlich installieren. Die Teilnahme erfolgt browserbasiert.
Das brauchen Sie:
- einen Laptop oder PC mit Webcam und Mikrofon bzw. Headset (➜ Nutzung empfohlen, um Echoeffekte und Störgeräusche zu vermeiden)
- alternativ ein Smartphone oder Tablet
- eine stabile Internetverbindung
- einen modernen Browser, empfohlen werden Google Chrome oder Mozilla Firefox
Wie kann ich an Online-Sprechstunden teilnehmen?
Wie kann ich an Online-Sprechstunden teilnehmen?
- Wählen Sie am besten online einen verfügbaren Termin aus, indem Sie bei der gewünschten Leistung auf die Schaltfläche „Termin buchen“ klicken.
- Alternativ können Sie telefonisch mit der zuständigen Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner aus dem entsprechenden Fachbereich einen Termin für eine Online-Sprechstunde vereinbaren.
- Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit dem Zugangslink, der Sie an Ihrem gebuchten Termin direkt zur Online-Sprechstunde führt.
- In derselben E-Mail finden Sie auch den Hinweis, wie Sie Ihren Termin bei Bedarf ändern oder absagen können.
- Eine detaillierte Anleitung zur Teilnahme an virtuellen Sprechstunden finden Sie hier.
Sprechstunden
PFLEGEBERATUNG
Pflegestützpunkt
SCHÜLERBEFÖRDERUNG
Mobilität, ÖPNV
SCHWANGERENBERATUNG
Gesundheitsamt
ALLGEMEINER SOZIALDIENST
Amt f. Jugend & Familie
UNTERHALTSVORSCHUSS
Amt f. Jugend & Familie
PFLEGEKINDERWESEN, ADOPTIONSWESEN
Amt f. Jugend & Familie
TAGESPFLEGE
Amt f. Jugend & Familie
ICH SUCHE ARBEIT - JOBBEGLEITUNG
Lernen vor Ort
ICH SUCHE AUSBILDUNG - AUSBILDUNGSAKQUISE
Lernen vor Ort
Häufige Fragen
Es ist kein Zugriff auf mein Mikrofon bzw. meine Kamera möglich? Was kann ich tun?
Es ist kein Zugriff auf mein Mikrofon bzw. meine Kamera möglich? Was kann ich tun?
Prüfen Sie bitte der Reihe nach die folgenden Empfehlungen, um Ihr Problem zu beheben:
- Nutzen Sie bitte für den Zugriff auf BigBlueButton einen modernen Browser Google Chrome/Chromium oder Mozilla Firefox. Wechseln Sie eventuell den Browser und testen Sie erneut den Zugriff auf BigBlueButton.
- Für die Nutzung von BigBlueButton sollten Sie sicherstellen, dass keine andere Software den Zugriff auf Video und Ton hat. Sollte noch eine andere Videokonferenz-Software auf Ihrem Endgerät aktiv sein, schließen Sie diese bitte.
- Für die Verwendung von BigBlueButton müssen Sie nach einer Aufforderung der aktiven Nutzung von Mikrofon und Kamera im Browser zustimmen (Sicherheitseinstellung). Falls Sie in der Adresszeile des Browsers ein Icon mit einem „Schloss“ sehen, ist die Freigabe nicht erteilt. In diesem Fall klicken Sie auf das Schloss und erteilen die Freigabe.
- Falls Sie zusätzlich ein Headset und/oder eine externe Videokamera an Ihrem Endgerät nutzen, prüfen Sie bitte, ob die richtige Ton- und Bildquelle ausgewählt ist. Mit dem „Echo-Test“ können Sie die Tonausgabe testen. Bei Problemen klicken Sie auf das rote Icon mit dem Daumen nach unten, um die jeweilige neue Quelle auswählen zu können.
- Bei Nutzung eines Notebooks bzw. eines externen Headsets prüfen Sie bitte, ob nicht die Stummschaltung am Notebook bzw. am Headset aktiviert ist, da viele Geräte einen eigenen Stummschalter haben.
Was mache ich bei Problemen mit der Audio- und/oder Bildübertragung während der Online-Sprechstunde?
Was mache ich bei Problemen mit der Audio- und/oder Bildübertragung während der Online-Sprechstunde?
Versuchen Sie die Audioübertragung (Mikrofon) bzw. die Kamera zu deaktivieren und wieder zu aktivieren.
Wie kann ich meinen Bildschirm teilen?
Wie kann ich meinen Bildschirm teilen?
- Nachdem Sie von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter die „Präsentator-Rolle“ zugewiesen bekommen haben, müssen Sie am unteren Bildschirmrand auf das Symbol für die Bildschirmfreigabe klicken.
- Ihr Browser fragt Sie nun, was genau Sie freigeben möchten. Je nach Browser können Sie den ganzen Bildschirm freigeben oder auch nur einzelne Fenster, die Sie gerade geöffnet haben. Folgen Sie den Anweisungen, danach sollte Ihr Bildschirm für die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter sichtbar sein.