Führerscheinumtausch
Änderungen zum Führerschein ab 2013
Hinweise zur Umtauschpflicht gemäß § 24a FEV i. V. mit Anlage 8e zur FeV
Seit dem 19.01.2013 werden nur noch neue EU-Führerscheine ausgegeben, Die Gültigkeit dieser Führerscheindokumente ist auf 15 Jahre befristet.
Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e zur FeV ergibt.
Die Umtauschpflicht der Führerscheine, welche vor dem 19.Januar 2013 ausgestellt wurden, gestaltet sich wie folgt:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.07.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 01.Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Achtung: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins
Hinweise zur Antragstellung: Der Antrag kann persönlich bei unserer Dienststelle abgegeben werden. Die Antragstellung ist auch bei unseren Bürgerbüros in Neumarkt St. Veit (Öffnungszeiten: Di. 08.00 -10.00, Do. 16.00 - 18.00 Uhr), als auch in Haag i. OB (Öffnungszeiten: Mo 08.00 - 10. 00 Uhr, Do. 16.00 - 18.00 Uhr) möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen postalisch bei unserer Dienststelle (Führerscheinstelle, Nordtangente 10, 84453 Mühldorf a. Inn) einzureichen. Bei postalischer Antragstellung reicht es, wenn Sie Ihren Führerschein in Kopie mitschicken, der Originalführerschein ist dann erst bei Abholung erforderlich).
Info: In Kürze kann die Antragstellung auch online erfolgen.
Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt:
- ein Lichtbild, dass den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Originalführerschein
- Bearbeitungsgebühr: 25,30 €
Die Bearbeitungsgebühr kann bei der Führerscheinstelle bar oder per EC-Kartenzahlung erfolgen, in Ausnahmefällen ist auch die Ausstellung einer Rechnung möglich.
Direktversand
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie sich den neuen EU-Kartenführerschein auch direkt nach Hause schicken lassen. Sie sparen sich dadurch die persönliche Abholung des Führerscheins. Für diesen Service des "Direktversands" ist lediglich eine zusätzliche Gebühr von 4,50 € zu entrichten. Dies wird in Ihrem alten Führerschein dann bereits bei Antragstellung vermerkt (durch eine dementsprechende Befristung).
ÜBERSICHT DER FAHRERLAUBNISKLASSEN AB DEM 19.01.2013
Übersicht auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
gesetzliche Grundlagen:
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung