Online-Zulassungsbehörde (i-Kfz)
HIER GELANGEN SIE ZUR ELEKTRONISCHEN AUSSERBETRIEBSETZUNG, WIEDERZULASSUNG UND I-KFZ
Durch das Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) können Sie folgende Zulassungsvorgänge online und bequem in nur wenigen Minuten selbst durchführen:
Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Wiederzulassung eines Fahrzeugs
Umschreibung (mit Halter- und/oder Wohnsitzwechsel)
Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
Adressänderung
Tageszulassung (nur für Neuzulassungen)
Was wird für die Online-Vorgänge benötigt?
Für eine Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Tageszulassung benötigen Sie Folgendes:
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät
- BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung
- IBAN
- Gültige elektr. Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschein (ab 01.01.2015)
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief (ab 01.01.2018)
- ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscode (bei Kennzeichenzuteilung ab 02.01.2015)
Für die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ab 01.01.2015)
- Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 01.01.2015) - hierfür ist keine Registrierung notwendig
Mit Freilegung der/des Sicherheitscodes gilt/gelten die Kennzeichen als entstempelt. Es wäre ordnungswidrig, wenn der Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges, dessen Sicherheitscode/s sichtbar gemacht wurde/n, anordnen oder zulassen würde (§ 77 Nr. 2 iVm. § 12 Abs. 12 Satz 2 FZV neu).