Gewerbe- und Gaststättenrecht
Reisegewerbe (Kopie 1)
Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung oder Aufforderung durch den Kunden, außerhalb der gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
- (Dienst-)Leistungen anbietet oder Bestellungen auf (Dienst-)Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt
benötigt eine Reisegewerbekarte.
(Kopie 1)
Bernd Hofer
Zimmer-Nr.: 0.102
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Bewachungsgewerbe (Kopie 1)
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf dazu einer Erlaubnis.
Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis
(Kopie 2)
Alexandra Bärthelt
Zimmer-Nr.: 0.104
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Glücksspielrecht (Kopie 1)
Wer eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen gewerbsmäßig betreiben will, benötigt sowohl eine gewerberechtliche Erlaubnis (§ 33i Gewerbeordnung) als auch eine glücksspielrechtliche Erlaubnis (§ 24 GlüStV 2021, Art. 10 AGGlüStV).
(Kopie 3)
Alexandra Bärthelt
Zimmer-Nr.: 0.104
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Private Krankenanstalten (Kopie 1)
Privatkrankenanstalten i. S. d. § 30 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) sind privat betriebene Einrichtungen, die der Durchführung einer stationären Krankenbehandlung dienen.
Die Erlaubnis ist personen- und raumbezogen. Bei einem Wechsel des Betreibers oder des Behandlungsspektrums ist eine neue Konzession erforderlich.
(Kopie 4)
Bernd Hofer
Zimmer-Nr.: 0.102
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Versteigerer (Kopie 1)
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, benötigt hierfür eine Erlaubnis (Versteigerererlaubnis).
(Kopie 5)
Bernd Hofer
Zimmer-Nr.: 0.102
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Gaststättenrecht (Kopie 1)
Wer gewerbsmäßig alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht benötigt eine Gaststättenerlaubnis (§ 2 Gaststättengesetz).
Dies gilt für Schankwirtschaften, aber z.B. auch für Imbisswägen, Kioske, Freischankflächen oder Biergärten.
Keine Erlaubnis benötigt, wer ausschließlich alkoholfreie Getränke und Speisen verabreicht.
(Kopie 6)
Bernd Hofer
Zimmer-Nr.: 0.102
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn