Jagdrecht
Allgemeine Informationen zum Waffenrecht
Änderungen im Waffengesetz (3. WaffRÄndG)
Durch das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz wird das deutsche Waffengesetz an die im Jahr 2017 geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie in mehreren Schritten angepasst. Diese Änderung ist seit dem 01.09.2020 in Kraft.
Die Änderungen entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument.
Informationen zu den waffenrechtlichen Regelungen in Deutschland und häufig gestellte Fragen und Antworten zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz finden Sie unter folgendem Link des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/waffenrecht-node.html
Allgemeinverfügungen/Veröffentlichungen
Allgemeinverfügung über die Verwendung von Schalldämpfern zur Jagdausübung:
Amtsblatt Nr. 18 vom 10.06.2020 des Landkreises Mühldorf a. Inn
Allgemeinverfügung über den Einsatz von Nachtsichttechnik:
Amtsblatt Nr. 42 vom 18.11.2020 des Landkreises Mühldorf a. Inn
Aufhebung der Schonzeit vom 1. April bis 15. Juni für Jungvogelschwärme der Rabenkrähe:
Amtsblatt Nr. 30 vom 31.03.2021 des Landkreises Mühldorf a. Inn
Jagdschein
Ausstellung/Verlängerung von Jagdscheinen
Die Verlängerung von Jagdscheinen ist ab Anfang Februar möglich.
Ein persönliches Erscheinen zur Verlängerung des Jagdscheins ist zum aktuellen Stand wieder notwendig.
Kormoranmeldungen
Kormoranmeldungen
Hinweise
Hinweise zur Aujeszkyschen Krankheit im Landkreis Mühldorf
Bei einem im Gemeindebereich Kirchdorf erlegten Wildschwein wurden Antikörper gegen die Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen. Das ansteckende Virus kann nahezu alle Säugetierarten befallen Menschen und Pferdeartige sind nicht empfänglich. Für Hunde ist eine Infektion in aller Regel tödlich.
Für Menschen und Pferde ist das Virus ungefährlich!
Die Aujeszkysche Krankheit wird durch ein schweinespezifisches Herpesvirus hervorgerufen. Infizierte Wildschweine zeigen in der Regel keine Krankheitssymptome. Obwohl Antikörper gegen das Virus gebildet werden, verbleibt das Virus lebenslang im Tier. Das Virus breitet sich vorrangig im Nervensystem aus und gelangt so in Organe und Muskeln.
Eine Ansteckung ist deshalb vor allem für Hunde möglich, die rohes Fleisch oder rohe Innereien infizierter Schweine fressen.
Die Befürchtung, dass jagdlich geführte Hunde bei der Nachsuche in Kontakt mit Blut infizierter Tiere kommen und sich mit dem Virus anstecken könnten, besteht nicht. Laut Aussage des Friedrich-Löffler-Instituts geht vom Blut der Wildschweine keine Gefahr für die Hunde aus.
Typische Symptome beim Hund sind Juckreiz, Wesensveränderung, ausbleibende Futteraufnahme, Erbrechen und Lähmungserscheinungen. Infizierte Hunde sterben innerhalb weniger Tage.
Das Veterinäramt Mühldorf bittet daher vor allem Jäger und Hundehalter um verstärkte Aufmerksamkeit. Lassen Sie Ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt in Wäldern und Dickungen laufen.
Das Veterinäramt Mühldorf appelliert dennoch an Jagdberechtigte, sensibel zu sein: „Bitte verfüttern Sie auf keinen Fall rohes Schweinefleisch oder Fleisch und Innereien erlegter Wildschweine an Ihre Hunde.“
Schützen Sie Ihre Hausschweinebestände vor dem Kontakt mit Wildschweinen. Die wichtigste Vorkehrung um ein Übergreifen der Seuche auf Hausschweine zu verhindern ist es, durch Biosicherheitsmaßnahmen den Kontakt von Wildschweinen mit Hausschweinen, Futter, Einstreu und Gerätschaften zu verhindern. Dies ist insbesondere bei der Auslauf- und Freilandhaltungen von Schweinen zu berücksichtigen.
Für weitere Informationen steht das Veterinäramt Mühldorf zur Verfügung
Telefon 08631/699 728, vetamtlra-mue.de
Wir bitten die Jägerschaft verstärkt Proben zu nehmen. Unter nachfolgenden Links finden Sie eine Anleitung zur Probennahme und den entsprechenden Antrag, der zusammen mit der Probe beim Veterinäramt im Landratsamt Mühldorf a. Inn abzugeben ist. Ich bitte darauf zu achten, dass der Antrag gut leserlich ausgefüllt ist.
US Antrag: https://www.lgl.bayern.de/downloads/tiergesundheit/doc/tg_antrag_wildschweinmonitoring.pd
Hinweise zur Probennahme: https://www.lgl.bayern.de/downloads/tiergesundheit/doc/hinweise_zur_probenentnahme_beim_schwarzwild.pdf
Material zur Probenahme können Sie über uns oder die Kollegen des Veterinäramts beziehen.
Verendetes Schwarzwild soll nach wie vor liegengelassen werden! Den Tierkörper auf keinen Fall mitnehmen!
Informieren Sie bitte bei Auffinden eines verendeten (auch verwesten) Wildschweines das zuständige Veterinäramt – 08631/699-0 !
Aktuelle Hinweise zur Zulässigkeit von Bewegungsjagden
https://www.wildtierportal.bayern.de
Es handelt sich um allgemeine Auskünfte, die sich auf die jeweils aktuell
bekannte Sachlage beziehen, die sich allerdings sehr schnell ändern kann.
Die Hinweise werden je nach Sachstand um weitere Themen ergänzt.
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Hinweise zu Radioaktivität in Wildbret
Nistler
Zimmer-Nr.: 0.119
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Stadler
Zimmer-Nr.: 0.119
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn