Kaminkehrerwesen
Informationen zum Kaminkehrerwesen
Aufgaben des Landratsamtes im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung:
- Durchsetzung der Kehr- und Überprüfungspflicht nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
- Durchsetzung der Feuerstättenschau
- Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
Bitte beachten Sie, dass für weitere Aufgaben das Team Immissionsschutzrecht (insbesondere immissionsschutzrechtliche Messungen) oder das Bauamt (bauliche Mängel) zuständig ist.
Ihr zuständiger bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Den für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger finden Sie auf der Website des Landesinnungsverbandes für das bayerische Kaminkehrerhandwerk:
https://schornsteinfeger-liv-bayern.de/
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger üben unter anderem folgende hoheitliche Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) aus:
- Führung des Kehrbuches für den Kehrbezirk
- Feuerstättenschau (inkl. Erstellung eines Feuerstättenbescheides - durchschnittlich alle 3,5 Jahre fällig)
- Baurechtliche Abnahmen
Diese Aufgaben können ausschließlich vom zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden.
Die im Feuerstättenbescheid festgelegten Kehrungen und Überprüfungen sowie immissionsschutzrechtlichen Messungen können von jedem zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb durchgeführt werden. Hier besteht ein Wahlrecht des Eigentümers.
Unter folgendem Link finden Sie einen Schornsteinfegerbetrieb für Ihre Region:
https://www.schornsteinfegernetzwerk.de/
Jeder Eigentümer ist verpflichtet, die im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten eigenständig und fristgerecht zu veranlassen und die Durchführung mittels Formblatt nachzuweisen, sofern er nicht den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit der Durchführung beauftragt.
Alexandra Bärthelt
Zimmer-Nr.: 0.104
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn