Leichte Sprache
Gebärdensprache
Veranstaltungskalender
Öffnungszeiten
Formulare/Online-Anträge

Großraum- und Schwertransporte

Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten

Fahrzeuge, die hinsichtlich ihrer Maße (Länge, Höhe, Breite) und Gewichte (zulässige Gesamtmasse, Achslasten) von den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung nach oben hin abweichen (Großraum- und Schwerverkehr), brauchen zum Betrieb auf öffentlichen Straßen eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO. Dies gilt auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Land- und Forstwirtschaft (SAM-lof).

Für den Transport von übergroßen Ladungen wird eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO benötigt.

Anträge für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporte sind nur noch über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagementsystem VEMAGS zu stellen. Als neuer Anwender und sog. Primärbenutzer von VEMAGS 
müssen Sie sich hier registrieren.

 

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt in § 29 Abs. 3, dass der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten eine Erlaubnis benötigen. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt. Ergibt sich die Überschreitung dagegen erst aus der Ladung, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis für Großraum- und Schwertransporte kann nur dann erteilt werden, wenn für das betreffende Fahrzeug oder die Fahrzeugkombinationen eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung nach § 70 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 StVZO vorliegt. Diese Ausnahme erteilt die Regierung der Oberpfalz.

Erlaubnisse werden auf Antrag und in Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalles, für die Dauer von höchstens drei Jahren, als Einzelerlaubnis oder Dauererlaubnis erteilt. Dauererlaubnisse können streckenbezogen oder flächendeckend erteilt werden. Sie sind stets unter dem Vorbehalt des Widerrufs zu erteilen

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Donata Schröder

Verkehrswesen

Verkehrswesen

Nordtangente 10b
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-412
verkehrswesenlra-mue.de

Nachricht schreiben

Franz Kohlschmid

Verkehrswesen

Verkehrswesen

Nordtangente 10b
84453 Mühldorf a. Inn

(08631) 699-441
verkehrswesenlra-mue.de

Nachricht schreiben