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Änderung der Straßenverkehrsordnung: Landrat ordnet Tempo 30 in der Hörberinger Straße in Neumarkt-St. Veit an

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beschlossen. In der Folge wird die Straßenverkehrsordnung…

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beschlossen. In der Folge wird die Straßenverkehrsordnung (StVO) unter anderem dahingehend angepasst, dass Tempo 30-Strecken entlang stark frequentierter Schulwege leichter eingerichtet werden können.

Damit wird der Weg für Tempo 30 auf einem Teilstück in der Hörberinger Straße in Neumarkt-St. Veit frei. Die Forderung nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung entlang des Schulgeländes war bisher an den fehlenden rechtlichen Voraussetzungen gescheitert. Das hat auch der Verkehrsausschuss des Bayerischen Landtags jüngst bestätigt. Landrat Max Heimerl hatte stets betont, Tempo 30 anzuordnen, sobald die gesetzlichen Grundlagen dafür vorliegen. Diese sind mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes nun gegeben.  

Deshalb wird Landrat Max Heimerl Tempo 30 auf einem Teilstück in der Hörberinger Straße – zeitlich befristet zu Schulzeiten – anordnen, sobald die neue StVO in Kraft tritt. Dies wird nach Einschätzung der Experten im Fachbereich Verkehrswesen voraussichtlich bis zum Start des neuen Schuljahres der Fall sein.

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Schild Tempo 30