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Okt. 2023 - Informationen für Geflügelhalter

Aktuelle Informationen zur Aviären Influenza (Geflügelpest "Vogelgrippe")

Das bislang schwerste registrierte Geflügelpest-Geschehen in Europa hat auch in Deutschland ein bis dato nicht dagewesenes Ausmaß erreicht und breitet sich von Norddeutschland, aktuell insbesondere auch über den Handel mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln Richtung Süddeutschland aus. Trotz der umfangreichen Präventionsmaßnahmen ist daher auch in Bayern jederzeit mit einem Ausbruchsgeschehen zu rechnen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) kommt in seiner aktuellen Risikoeinschätzung für das Auftreten von HPAIV in Bayern zu der Einschätzung, dass entsprechende Vorsicht insbesondere beim Handel mit Lebendgeflügel aus Norddeutschland, vor allem bei der Abgabe im Reisegewerbe, angezeigt ist. Um dieses Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände zu minimieren, wird es aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) daher als notwendig erachtet, die Abgabe von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel im Reisegewerbe zu beschränken. Der Landkreis Mühldorf schließt sich der Auffassung des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz an und erlässt daher folgende Allgemeinverfügung.

 Amtsblatt Nr. 39 vom 21.10.2022 des Landkreises Mühldorf a. Inn

Die Regelungen betreffen vor allem das sogenannte Reisegewerbe. Danach dürfen fahrende Händler Geflügel wie Hühner, Enten oder Gänse überregional nur dann verkaufen, wenn die Tiere negativ auf das Geflügelpestvirus getestet wurden. Dieser Test darf nicht älter als vier Tage sein. Zudem müssten Halterinnen und Halter ihre Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüfen und auf strengste Betriebshygiene achten.

Ziel von Schutzmaßnahmen ist, die Seuche zu vermeiden und die Erkrankung in einem frühen Stadium gezielt bekämpfen zu können. Dazu müssen auch weiterhin alle Geflügelhaltungen beim Veterinäramt bekannt sein. Neben Hühnern, Enten, Puten und Gänsen, sind auch Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln anzugeben. Wer also bisher seinen Geflügelbestand noch nicht angezeigt hat, muss diesen umgehend beim Landratsamt Mühldorf, Veterinäramt, Töginger Straße 18, 84453 Mühldorf (E-Mail: vetamt@lra-mue.de) melden. In der schriftlichen Meldung genügt es Name und Anschrift des Halters, Art und durchschnittliche Anzahl des Geflügels sowie Nutzungsart (z.B. Mast, Zucht) und Standort der Tiere anzugeben. Beachten Sie hierzu das auf den Internetseiten des Landratsamtes Mühldorf unter „Anzeige einer Geflügelhaltung“ bereitgestellte Formular.

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Bild zeigt eine Geflügelhaltung von Hühnern