Die Anbindehaltung von Hunden wurde mit der neuen Verordnung mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 grundsätzlich verboten. Bisher durften Hunde angebunden an einer frei gleitenden, sechs Meter langen Laufvorrichtung gehalten werden. Das ist ab 1. Januar 2023 nicht mehr erlaubt.
Dez. 2022 - Informationen für Hundehalter
© Pixabay - lutz678