Alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler können noch bis zum 31. Oktober, für die selbstgezahlten Fahrtkosten zur Schule, eine Fahrtkostenrückerstattung beantragen. Auf Antrag und durch Vorlage der Originalfahrausweise können die Gesamtkosten für die notwendige Beförderung nachträglich erstattet werden.
Wer ein Anrecht auf die Rückerstattung der Fahrtkosten hat und weitere Informationen zu den Ausnahmeregelungen sowie der Antrag sind hier zu finden: