Leichte Sprache
Gebärdensprache
Veranstaltungskalender
Öffnungszeiten
Formulare/Online-Anträge

Fahrtkostenrückerstattung noch bis 31. Oktober

Fahrtkostenrückerstattung für Schülerinnen und Schüler bis 31.10.2024

 

Alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler können noch bis zum 31. Oktober, für die selbstgezahlten Fahrtkosten zur Schule, eine Fahrtkostenrückerstattung beantragen. Auf Antrag und durch Vorlage der Originalfahrausweise können die Gesamtkosten für die notwendige Beförderung nachträglich erstattet werden.


Wer ein Anrecht auf die Rückerstattung der Fahrtkosten hat und weitere Informationen zu den Ausnahmeregelungen sowie der Antrag sind hier zu finden:

Infos

Zurück
Fahrtkostenrückerstattungshinweis