Auf der Grundlage des § 49 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M -V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Mai 2020 (GVOBI. M-V S. 410) in Verbindung mit § 44 Absatz 2 Buchstaben a) und b) der Geflügelpestverordnung (GeflPestV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBI. I S. 1665, ber. S. 2664) wird Folgendes erlassen:
Hiermit werden die Allgemeinverfügungen des Landrates des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 09.01.2023 und 27.01.2023 mit Wirkung ab dem 06.02.2023 widerrufen.
Somit werden alle darin festgelegten Regelungen, u.a. die darin festgelegte Aufstallpflicht von Geflügel, ab dem 06.02.2023 aufgehoben.
Feb. 2023 - Informationen für Geflügelhalter
© Landratsamt Mühldorf a. Inn - Dr. Täschner