Nachdem das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) – allgemein auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt – in einem gänsehaltenden Betrieb in der Gemeinde Garching a. d. Alz im Nachbarlandkreis Altötting Ende Oktober nachgewiesen worden war, hatte auch das Landratsamt Mühldorf a. Inn Schutzmaßnahmen angeordnet. Bei den nachfolgenden Untersuchungen in den Schutz- und Überwachungszonen wurden in den Geflügelbeständen der betroffenen Landkreise Altötting, Traunstein und Mühldorf a. Inn keine weiteren Fälle von Geflügelpest nachgewiesen. Daher können ab 28.11.2024 die Schutzmaßnahmen und die Überwachungszone im Landkreis Mühldorf a. Inn aufgehoben werden.
Auch wenn es somit im Landkreis keine Aufstallungsanordnung mehr gibt, stellen gerade im Herbst und Winter Wildvögel stets ein Potential für den Eintrag der Geflügelpest dar. Prävention und Biosicherheit sind deshalb auch weiterhin wichtig. Eine Infektion von Haus- und Nutzgeflügel sollte bereits im Vorfeld bestmöglich verhindert werden. Dazu sollte der Besuch von fremden Personen im Geflügelstall auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Im Stall sollte auch vom Halter nur für diesen Zweck bestimmte Kleidung, insbesondere Stallschuhe, getragen werden. Vor Arbeiten im Stall empfiehlt es sich die Hände zu waschen. Wildvögel sollten von den Haltungen bestmöglich ferngehalten werden, indem ihnen vom Geflügelhalter kein Futter angeboten wird. Die eigenen Tiere dürfen daher nur an Stellen gefüttert und getränkt werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind. Das Futter und Einstreu sollten vorher auch so aufbewahrt werden, dass keine Verunreinigungen (z.B. durch infizierten Vogelkot) erfolgen können. Gleiches gilt auch für das Wasser der Tiere - es sollte Leitungswasser verwendet werden, nicht Regenwasser oder sonstiges Oberflächenwasser.
Das Team des Veterinäramtes Mühldorf a. Inn steht für Fragen rund um das Thema Geflügelpest unter 08631/699-728 gerne zur Verfügung.