Im Landkreis Altötting ist in einem Gänse haltenden Betrieb ein amtlich bestätigter Fall von aviärer Influenza H5N1 (Geflügelpest) festgestellt worden. Um eine Ausbreitung des Erregers auf weitere Haus- bzw. Nutztierbestände zu verhindern, wurde durch das Staatliche Veterinäramt Altötting eine drei Kilometer Radius umfassende Schutzzone (Sperrbezirk) sowie eine 10 Kilometer Radius umschließende Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) festgelegt. Teile der eingerichteten Überwachungszone umschließen auch Bereiche in den Landkreisen Mühldorf und Traunstein.
Die Überwachungszone im Landkreis Mühldorf umfasst folgende Gebiete: Teile der Gemeinden Oberneukirchen, Polling und Taufkirchen, die innerhalb des Kreises mit einem Radius von 10 km liegen, dessen Mittelpunkt die GPS-Koordinaten 48° 6`37.93`` N, 12° 35`17.26`` O sind (siehe untenstehende Lagekarte). Im Detail kann dieser Bereich unter diesem Link betrachtet werden: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/FCDA41C6E43149949B2BC8D73B8A0AD3EE54790845AF5875FAE5905B484D7587
Das Landratsamt Mühldorf a. Inn hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen im Detail hervorgehen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamts unter der Rubrik Amtsblätter veröffentlicht:
https://www.lra-mue.de/buergerservice-und-landratsamt/aktuelles/amtsblaetter
In der Überwachungszone gelten Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass von dieser Regelung auch Hobbygeflügelhalter betroffen sind.
Das Team des Veterinäramtes Mühldorf a. Inn steht für Fragen rund um das Thema Geflügelpest unter 08631/699-728 gerne zur Verfügung.