Leichte Sprache
Gebärdensprache
Veranstaltungskalender
Öffnungszeiten
Formulare/Online-Anträge

Jan. 2025 - Informationen für Metzgereien

Allgemeinverfügung für den Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest –

Metzgereien sollen ohne unnötige Einschränkungen weiterarbeiten…

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, die ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Für den Menschen sowie andere Tierarten ist das ASP-Virus ungefährlich. In Bayern ist bisher kein Fall der ASP bekannt.

Um die handwerklichen Metzgereien dennoch bestmöglich auf einen ASP-Ausbruch vorzubereiten und eine Versorgung mit hochwertigen regionalen Fleisch- und Wurstspezialitäten aus Bayern auch in diesem Fall sicherzustellen, haben der Landkreis Mühldorf a. Inn und die Regierung von Oberbayern eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Dabei gilt die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern für die nach EU-Recht zugelassenen Betriebe und die Allgemeinverfügung des Landradsamt Mühldorf am Inn für alle nicht zugelassenen Betriebe. Mit diesem Vorgehen können die handwerklichen Metzgereien im Landkreis Mühldorf am Inn ohne unnötige Einschränkungen weiterarbeiten.

Im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest sind um die Ausbruchsstelle verschiedene Sperrzonen einzurichten, die mit Beschränkungen für die Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung der daraus gewonnenen Fleischerzeugnisse von Schweinen, die innerhalb dieser Sperrzonen gehalten wurden, verbunden sind.

Pressemitteilung

Amtsblatt des Landkreises Mühldorf a. Inn - Nr. 2 vom 08.01.2025

Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 31 vom 20.12.2024

Das Team des Veterinäramtes Mühldorf a. Inn steht für Fragen unter 08631/699-728 gerne zur Verfügung.

Zurück