Nachdem im Jahr 2024 erstmalig Kulturveranstaltungen im Kreisgebiet mit Mitteln aus dem neu geschaffenen Kulturfördertopf des Landkreises Mühldorf a. Inn unterstützt wurden, können nun auch für 2025 wieder Anträge für den Kulturfördertopf gestellt werden.
Der Kulturfördertopf wurde ins Leben gerufen, um kleinere Kulturveranstaltungen und Projekte zu fördern, welche bei der Durchführung auf Fördermittel angewiesen sind. Eingereicht werden können unter anderem Anträge für Musikveranstaltungen, Theaterveranstaltungen, Kulturseminare oder Konzerte. "Kulturelle Angebote spielen eine wesentliche Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und tragen in vielfacher Weise zur Bereicherung unseres Landkreises bei“, erklärt Landrat Max Heimerl. "Wir möchten mit diesem Fördertopf trotz der angespannten Haushaltslage die Umsetzung vieler kleinerer Projekte ermöglichen."
Der Fördertopf wird jährlich mit Mitteln in Höhe von 11.000 Euro ausgestattet. Die Förderhöchstsumme pro Veranstaltung/Projekt beträgt dabei maximal 1.000 Euro. Maßgebend für die maximale Auszahlung ist der Nachweis über die Höhe der Bedürftigkeit mittels einer sogenannten "Selbsterklärung". Eine mehrjährige Förderung ist ausgeschlossen. Ein Antrag auf Mittel aus dem Kulturfördertopf ist maximal alle 2 Jahre möglich. Die Einreichungsfrist für die Antragstellung für Mittel aus dem Kulturfördertopf endet am 31.03.2025.
Ein Antrag auf Kulturförderung kann formlos per E-Mail an die Wirtschaftsförderung des Landkreises Mühldorf a. Inn erfolgen: Projektleiterin Michaela Linner ist unter michaela.linner@lra-mue.de erreichbar. Die erforderliche Selbsterklärung ist zu finden auf der Webseite des Landkreises unter www.lra-mue.de/kulturfördertopf
Bei Fragen steht Projektleiterin Michaela Linner am Landratsamt Mühldorf a. Inn unter 08631/699-565 oder michaela.linner@lra-mue.de gerne zur Verfügung.