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Photovoltaik auf Mietshäusern - Weniger Bürokratie bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung

Mit der Regelung zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung können mehrere Wohnungen in einem Haus gemeinsam Strom von einer Solaranlage auf dem Dach…

Mit der Regelung zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung können mehrere Wohnungen in einem Haus gemeinsam Strom von einer Solaranlage auf dem Dach nutzen. Dies soll die Nutzung von Photovoltaik einfacher und damit auch attraktiver für Mehrfamilienhäuser machen.

Gebäudeeigentümer, die ihre Mietparteien mit Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage beliefern, galten bislang als Energieversorgungsunternehmen. „Rechtlich kompliziert und sehr bürokratisch“, nennt Sophie Heiß, Projektmanagerin Energiewende am Landratsamt Mühldorf a. Inn den so genannten Mieterstrom. „Ein Grund, warum die meisten Mietshäuser immer noch keine Photovoltaikanlage haben“, ergänzt die Energieberaterin. Die erst 2024 in Kraft getretene Neuregelung zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll Photovoltaik attraktiver auch für Mietshäuser machen.

Im Unterschied zum Mieterstrom gibt es keine Vollversorgung. Der Gebäudeeigentümer teilt lediglich den verfügbaren Solarstrom unter den beteiligten Mietparteien auf. Die Mietparteien benötigen weiterhin eine eigene Stromversorgung und ihre bisherigen Strom­verträge. Durch den Solarstromanteil verringert sich deren Strombezug. Der jeweilige Solarstromanteil wird für jede Mietpartei in einem Gebäudestromnutzungsvertrag vereinbart. Für die Solarstromanteile kann entweder ein statischer (prozentuale Verteilung) oder ein dynamischer (verbrauchsabhängige Verteilung) Aufteilungsschlüssel gewählt werden. In den Verträgen wird der Aufteilungsschlüssel und das Entgelt für den Solarstrom vereinbart.

Haushalte, die sich nicht beteiligen möchten, sind dazu auch nicht verpflichtet. Jeder teilnehmende Haushalt benötigt ein intelligentes Messsystem, Smart Meter genannt. Die Installation erfolgt durch den Verteilnetzbetreiber, der gleichzeitig grundzuständiger Mess­stellenbetreiber ist.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei allen Fragen rund um das Thema Energie. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell mehrmals im Monat in den kostenfreien Bürger-Energiesprechstunden.

Eine Termin­vereinbarung für eine individuelle Beratung ist entweder im Landratsamt Mühldorf a. Inn bei Andrea Schuur unter Tel.: 08631/699-357 oder bei der Hotline des VerbraucherService Bayern unter Tel. 0800-809 802 400 möglich. Bei der Hotline können auch Einzelfragen direkt beantwortet werden.

https://bildung.verbraucherservice-bayern.de/

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Dach mit Photovoltaik