Am 14.08.2024 wurde der erste Fall von BT vom Serotyp 3 bei Schafen aus Aschaffenburg durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt. Infolgedessen wurde der Status "seuchenfrei" in Bezug auf BT für gesamt Bayern aberkannt.
Zwischenzeitlich wurden, außer in Berlin, in jedem Bundesland Fälle von BTV-3 bestätigt und die europäische Kommission gebeten, die gesamte Bundesrepublik Deutschland von der Liste der BTV-freien Länder zu streichen.
Folglich ergeben sich Einschränkungen für Verbringungen in andere Mitgliedstaaten.
Grundsätzlich gelten folgende Regelungen für Verbringungen:
Innerhalb Deutschlands:
Zucht-, Nutz- und Schlachttiere können ohne Erfüllung spezifischer Bedingungen transportiert werden.
In nicht BTV-seuchenfreie Mitgliedstaaten oder Zonen:
- Keine Einschränkungen
In bzw. durch BTV-seuchenfreie Mitgliedsstaaten oder Zonen (Einfuhr oder Transit) allgemein gültig
- Das Transportfahrzeug muss mit einen zugelassenem repellierenden Insektizid (nur die Fläche, nicht die Tiere) behandelt worden sein, Wiederholung verpflichtend nach jeder Reinigung & Desinfektion (die Wirksamkeit muss dem zuständigem Veterinäramt dargelegt werden, Eintragung in Desinfektionsbuch)
- Die Tiere (außer Schlachttiere) müssen während des Transports vor Angriffen durch Vektoren durch aufzugießende zugelassene repellierende Insektizide geschützt werden, Wartezeit beachten (Tierhaltererklärung)
Drittländer: die spezifischen Vorgaben jedes Landes sind unterschiedlich und müssen beachtet werden.
Bespielhaft gelten folgende zusätzlichen Einfuhranforderungen:
Österreich ("seuchenfrei")
Zucht-/Nutztiere:
- Tiere wurden gegen BTV-3 geimpft und befinden sich im garantierten Immunitätszeitraum und wurden vor mindestens 60 Tagen vor der Verbringung geimpft oder mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft + Negativer Untersuchungsbefund (PCR)
- Zurzeit keine Verbringung möglich, da kein zugelassener Impfstoff vorhanden (Genehmigung der 3 BTV-Impfstoffe wird von Österreich nicht akzeptiert)
Schlachttiere:
- Im Ursprungsbetrieb wurden in den letzten 30 Tagen vor der Verbringung kein BTV-Fall gemeldet, die Tiere werden direkt zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden geschlachtet und der Betreiber des Herkunftsbetriebs hat den Betreiber des Bestimmungsschlachthofes mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere informiert
Italien (abhängig von der Region)
- Nicht seuchenfreie Regionen: keine Einschränkungen
- BTV-freie Regionen (Bozen – Südtirol, Region Aostatal): Tiere wurden mind. 14 Tage vor Verbringung durch zugelassene Insektizide oder Repellents vor Vektorenangriffe geschützt (Tierhaltererklärung) und wurden mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an einer mind. 14 Tage nach dem Schutz vor Vektorenangriffe entnommenen Probe durchgeführt wurde
Eine Übersicht der Verbringungsregelungen finden Sie unter:
Eine Übersicht über die Einfuhrbestimmungen jeweiliger Länder finden Sie unter: