Die BTV-3 – Infektionswelle über Deutschland schreitet weiter fort. Am 26.09.2024 wurde nun auch der erste Fall im Landkreis Mühldorf a. Inn durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bestätigt.
Deutschlandkarte: BTV3-Feststellungen 01.08.2024 – 30.09.2024 und TSN, Stand 30.09.2024
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wiederholt in einer aktualisierten Stellungnahme die dringende Empfehlung, alle empfängliche Wiederkäuer unverzüglich gegen BTV-3 impfen zu lassen. Eine Infektion mit BTV-3 kann bei empfänglichen Wiederkäuern zu erheblichen Tierleid und großen wirtschaftlichen Verlusten führen. Die Impfung bietet den einzigen Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf der Krankheit.
Per Allgemeinverfügung wurde Die Anwendung von 3 Impfstoffen vorläufig gestattet. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Hoftierarzt.
Zusätzlich wird das Aufbringen eines repellierenden Insektizids auf die Tiere empfohlen, um die Gnitzen abzuwehren.
Gemäß FLI ist damit zu rechnen, dass die Infektionswelle bis mindestens Ende Oktober 2024 voranschreiten wird.
Aufgrund des aberkannten Status "seuchenfrei" in Bezug auf BT für das gesamte Bayern ergeben sich Einschränkungen für Verbringungen in andere Mitgliedstaaten.
Grundsätzlich gelten folgende Regelungen für Verbringungen:
Innerhalb Deutschlands:
Zucht-, Nutz- und Schlachttiere können ohne Erfüllung spezifischer Bedingungen transportiert werden.
In nicht BTV-seuchenfreie Mitgliedstaaten oder Zonen:
- individuelle Regelungen der jeweiligen Mitgliedstaaten. Direkte Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.
In bzw. durch BTV-seuchenfreie Mitgliedsstaaten oder Zonen (Einfuhr oder Transit) allgemein gültig
- Das Transportfahrzeug muss mit einen zugelassenem repellierenden Insektizid (nur die Fläche, nicht die Tiere) behandelt worden sein, Wiederholung verpflichtend nach jeder Reinigung & Desinfektion (die Wirksamkeit muss dem zuständigem Veterinäramt dargelegt werden, Eintragung in Desinfektionsbuch)
- Die Tiere (außer Schlachttiere) müssen während des Transports vor Angriffen durch Vektoren durch aufzugießende zugelassene repellierende Insektizide geschützt werden, Wartezeit beachten (Tierhaltererklärung)
Drittländer: die spezifischen Vorgaben jedes Landes sind unterschiedlich und müssen beachtet werden.
Bespielhaft gelten folgende zusätzlichen Einfuhranforderungen:
Österreich ("seuchenfrei")
Zucht-/Nutztiere:
- Tiere wurden mindestens 14 Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellents vor Vektorenangriffe geschützt und sie wurden während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test gegen alle im Mitgliedsstaat oder der Zone gemeldeten Blauzungenserotypen (1-24) der letzten 2 Jahre unterzogen, der an einer mindestens 14 Tagen nach dem Schutz gegen Vektorenangriffe entnommenen Probe durchgeführt wurde.
Schlachttiere:
- Im Ursprungsbetrieb wurden in den letzten 30 Tagen vor der Verbringung kein BTV-Fall gemeldet, die Tiere werden direkt zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden geschlachtet und der Betreiber des Herkunftsbetriebs hat den Betreiber des Bestimmungsschlachthofes mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere informiert.
Italien (abhängig von der Region)
- Nicht seuchenfreie Regionen: keine Einschränkungen
- BTV-freie Regionen (Bozen – Südtirol, Region Aostatal, Region Friaul-Julisch Venetien): Tiere wurden mind. 14 Tage vor Verbringung durch zugelassene Insektizide oder Repellents vor Vektorenangriffe geschützt (Tierhaltererklärung) und wurden mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an einer mind. 14 Tage nach dem Schutz vor Vektorenangriffe entnommenen Probe durchgeführt wurde.
Die aktualisierte Stellungnahme zur Impfung gegen BTV-3 finden Sie unter:
2024-09-10_Stellungnahme-BTV3-Impfstoffe
Eine Übersicht der Verbringungsregelungen finden Sie unter:
Eine Übersicht über die Einfuhrbestimmungen jeweiliger Länder finden Sie unter: