Asylrecht
Informationen zum Asylrecht
Informationen der Agentur für Arbeit/ Jobcenter für Menschen mit Migrationshintergrund
Warnung vor erpresserischen Drohanrufen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge warnt aktuell Asylbewerberinnen und Asylbewerbern vor anonymen erpresserischen Telefonanrufen von Personen, die sich als Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgeben und einen Geldbetrag gegen eine Abschiebung einfordern. Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/InformationBeratung/Buergerservice/buergerservice-node.html
Asylantragstellung
Asylsuchende sollen sich zur Ersterfassung bei der Erstaufnahme für Asylbewerber melden:
Regierung von Oberbayern
Heidemannstraße 60
80939 München
Zur persönlichen Asylantragstellung werden Asylsuchende an die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in München verwiesen:
Zweigstelle des Bundesamtes für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
- Außenstelle M 2 - München
Boschetsrieder Straße 41
81379 München
Über diesen Asylantrag wird ausschließlich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden. Die Ausländerbehörde ist an die unanfechtbare Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gebunden.
Im Landkreis Mühldorf a. Inn werden 2,6 % der dem Regierungsbezirk Oberbayern zugeteilten Asylbewerbern aufgenommen.
Ablauf des deutschen Asylverfahrens (englisch)
Ansprechpartner
Xenia Dorland-Friedrich
A – C
Zimmer-Nr.: 1.02
Herzog-Friedrich Str. 3
84453 Mühldorf a. Inn
Verena Nöhmaier
D - M
Zimmer-Nr.: 1.02
Herzog-Friedrich Str. 3
84453 Mühldorf a. Inn
Johanna Aß
N – Z
Zimmer-Nr.: 1.03
Herzog-Friedrich Str. 3
84453 Mühldorf a. Inn