Sonstige Leistungen
Diese Hilfen werden gewährt, wenn Sie sich in einer besonderen Lebenssituation befinden wie Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Behinderung u.ä.
Das Sozialgesetzbuch XII kennt hier vor allem folgende Hilfearten:
Eingliederungshilfe für Behinderte
Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderung? Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.
Weitere Informationen zur Beantragung von Eingliederungshilfe finden Sie hier.
Hilfe zur Pflege
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege umfasst beispielsweise:
- die häusliche Pflege (z.B. Pflegehilfsmittel, Pflegegeld),
- die teilstationäre Pflege,
- die Kurzzeitpflege,
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes,
- die stationäre Pflege (in einem Pflegeheim).
Weitere Informationen zur Beantragung von Hilfe zur Pflege finden Sie hier.
Bestattungskosten
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden auf Antrag vom Sozialamt übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Zuständiges Sozialamt
Wenn die verstorbene Person Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe war, ist der Träger der Sozialhilfe, welcher der verstorbenen Person zu Lebzeiten die Sozialhilfe gezahlt hat, zuständig.
In allen anderen Fällen ist das Sozialamt zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt (das gilt auch beim Bezug von Arbeitslosengeld II des Verstorbenen).
Weitere Informationen zur Beantragung der Übernahme von Bestattungskosten finden Sie hier.
Altenhilfe
Weitere Informationen zur Beantragung von Altenhilfe finden Sie hier.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Personen mit eigenem Haushalt, für die kein Anspruch auf Haushaltshilfen nach der gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung besteht, erhalten im Rahmen der Sozialhilfe Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, wenn keiner der Familienangehörigen den Haushalt führen kann, die Weiterführung des Haushalts aber geboten ist (z. B. bei Krankheit oder Tod der haushaltsführenden Person).
Weitere Informationen zur Beantragung von Hilfe zur Weiterführung des Haushalts finden Sie hier.
Wie funktioniert die Antragstellung und wer ist Ansprechpartner im Landratsamt?
Für die Leistungen für Behinderte (Eingliederungshilfe) sowie die Hilfe zur Pflege innerhalb von stationären Einrichtungen nimmt der Bezirk Oberbayern als zuständiger Träger die Anträge entgegen.
Alle sonstigen Leistungen werden über das Rathaus der Gemeinde Ihres Wohnortes beantragt.
Ihre Ansprechpartnerin im Landratsamt ist insbesondere:
Katrin Neuberger
Ambulant betreutes Wohnen
Zimmer-Nr.: 103
Schillerstraße 33
84453 Mühldorf a. Inn