Hygiene- und Infektionsschutz
Infektionsschutz
Hygiene
Infektionskrankheiten
Belehrung von Personal im Lebensmittelbereich
früher Gesundheitszeugnis
Reisemedizinische Beratung
Händehygiene im Kindergarten
Infektionsschutz
In Deutschland besteht nach dem Infektionsschutzgesetz eine Meldepflicht für bestimmte Krankheiten und Krankheitserreger wie z.B.:
Salmonellen, EHEC, Shigellen (Ruhr), Noroviren, Campylobacter, Rotaviren, Hepatitis, FSME, Masern, Influenza usw..
Die Meldung an das örtlich zuständige Gesundheitsamt muss durch das untersuchende Labor oder den behandelnden Arzt erfolgen.
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den Erkrankten auf und versucht mögliche Ursachen der Krankheit ausfindig zu machen.
Betroffene werden über Krankheit und Infektionsgeschehen beraten und informiert.
Gegebenenfalls werden notwendige Schutzmaßnahmen, wie z.B. vorübergehendes Verbot der Arbeit im Lebensmittelbereich (z. B. bei EHEC) oder Ausschluss von Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. bei Masern) ausgesprochen.
Weitere Informationen bietet das Robert-Koch-Institut
Gemeinschaftseinrichtungen - Belehrungsbogen für Eltern
Auf der Seite des RKI finden Sie den Belehrungsbogen in verschiedenen Sprachen.
Infektionsschutzgesetz
Sinn und Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und die Weiterverbreitung zu verhindern.
Wird dem Gesundheitsamt eine Krankheit gemeldet, die der Meldepflicht unterliegt, nimmt ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes mit der erkrankten Person Kontakt auf. Wenn möglich telefonisch, falls dies nicht gelingt, wird schriftlich ein Termin für die telefonische Kontaktaufnahme mitgeteilt und in der Regel Informationsmaterial zur jeweiligen Krankheit zugeschickt.
Das Gesundheitsamt versucht, Ursache, Ansteckungsquelle und Beschwerdebild der Erkrankung zu ermitteln. Wenn nötig, können darüber hinaus zur Verhinderung einer Weiterverbreitung auch Schutzmaßnahmen empfohlen oder angeordnet werden. Schutzmaßnahmen kommen insbesondere dann in Betracht, wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten oder bei Erkrankungen, die durch sogenannte Tröpfcheninfektion übertragbar sind, wie z. B. Tuberkulose.
Laufend gehen Meldungen über Magen-Darm-Infekte ein mit Erregernachweis. Bei Auftreten in Gemeinschaftseinrichtungen wird entsprechendes Informationsmaterial verteilt. Mit Neuerkrankten erfolgt baldmöglichste Kontaktaufnahme, um nach der Ursache zu suchen und eine Weiterverbreitung zu verhindern.
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html
Meldepflichtige Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz
Meldeformular für Ärzte nach §§ 6, 8, 9 IfSG
Es wurden Meldeformulare vom RKI erarbeitet. Hier steht Ihnen das Meldeformular für Bayern als pdf zur Verfügung:
In Bayern gilt zusätzlich eine ärztliche Meldepflicht für die Lyme-Borreliose. Das entsprechende Meldeformular können Sie hier herunterladen.
Meldeformular für Labore nach §§ 7, 8, 9 IfSG
Es wurden Meldeformulare vom RKI erarbeitet. Hier steht Ihnen das Meldeformular zur Verfügung:
Meldeformular für Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 IfSG
Auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind genaue Empfehlungen für die Wiederzulassung nach § 34 IfSG zu finden
Meldeformulare nach dem IfSG
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat alle Meldeformulare im Internet aufgelistet.
Informationen zu Kopfläusen
Hygiene
Hygienemaßnahmen in Kindertageseinrichtungen
Händehygiene
Die richtige Händehygiene beugt Krankheiten vor und ist ein echter Gesundheitsschutz auch am Arbeitsplatz.
https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/
Hygienemanagement in der Arztpraxis
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. hat für das Hygienemanagement in der Arztpraxis einen Leitfaden erarbeitet, welchen Sie hier herunterladen können.
Hygiene in Gesundheitseinrichtungen
https://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/index.htm
Gliederung Hygieneplan
Informationen des LGL für Betreiber von Studios
Heil- und Heilhilfsberufe
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Gesundheitsrecht
Infektionshygienische Überwachung:
Darüber hinaus unterliegen Arztpraxen, Zahnarztpraxen sowie Praxen sonstiger Heilberufe sowie Einrichtungen und Gewerbe, bei denen Tätigkeiten am Menschen durch Blut und Krankheitserreger übertragen werden können, der infektionshygienischen Überwachung des Gesundheitsamtes.
Hygieneverordnung:
Wer ohne Arzt oder Zahnarzt zu sein, Tätigkeiten ausübt, bei denen durch Geräte oder Instrumente Erreger von durch Blut übertragbaren Krankheiten (z.B. Aids, Hepatitis B und C) übertragen werden können, unterliegt der Hygieneverordnung.
Dies gilt insbesondere für das berufs- oder gewerbsmäßige Rasieren, das Ausüben der Maniküre und Pediküre, das Tätowieren, Ohrlochstechen sowie für die Akupunktur.
Rahmenhygieneplan für Heilpraktiker
Erstellt vom Europäischen Verband für Naturheilkunde e.V.
Hygieneleitfaden für Fußpfleger und Podologen
Infektionskrankheiten
Informationen zu Infektionskrankheiten finden Sie hier:
http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
Gemeinsam vor Infektionen schützen – Belehrungsbögen des RKI (verschiedene Sprachen)
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen_node.html
Hier noch einige Verbrauchertipps vom BfR:
Schutz vor lebensmittelbedingten Infektionen mit Campylobacter:
https://www.bfr.bund.de/cm/350/verbrauchertipps-schutz-vor-lebensmittelbedingten-infektionen-mit-campylobacter.pdf
Schutz vor Infektionen mit entero-hämorrhagischen E. coli (EHEC):
https://mobil.bfr.bund.de/cm/350/verbrauchertipps-schutz-vor-infektionen-mit-enterohaemorrhagischen-e-coli-ehec.pdf
Belehrung von Personal im Lebensmittelbereich
(ehemals Gesundheitszeugnis)
Im Bereich der Lebensmittelhygiene führt das Gesundheitsamt die Belehrung nach den §§ 42,43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch.
Nach dem IfSG brauchen Personen, die im Lebensmittelbereich gewerblich mit Lebensmittel direkt in Berührung kommen, eine sogenannte "Belehrungsbescheinigung".
Sie können zur Belehrung ins Gesundheitsamt kommen. Wir zeigen einen Film und führen mit Ihnen ein Informationsgespräch über die Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln.
Dafür erheben wir eine Gebühr von Euro 28,00.
Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit einer neuen Mitarbeiterin oder eines neuen Mitarbeiters und dann in Abständen von zwei Jahren Folgebelehrungen durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren.
Inhalt der Folgebelehrung sollten Hinweise zu den notwendigen Hygienemaßnahmen sowie Beschäftigungs- und Tätigkeitsverboten unter Berücksichtigung des speziellen Arbeitsplatzes sein.
Belehrung und Bescheinigung für den Lebensmittelbereich
Online Belehrung
Für die online Termine benötigen Sie ein Handy, Pad, PC oder Notebook, Internetzugang und eine private E-Mail-Adresse.
Unser neues Online-Programm bietet Ihnen:
- Anschauliche Inhalte: Lernen Sie mit informativen Videos und interaktiven Quizfragen für ein effektives Verständnis.
- Flexibilität: Bearbeiten Sie die Inhalte jederzeit und ohne feste Termine – ganz nach Ihrem Zeitplan.
- Mehrsprachige Unterstützung: Unser Kurs ist in mehreren Sprachen verfügbar, darunter Deutsch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Russisch, Italienisch und Englisch.
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten Sie sofort Ihr Zertifikat als PDF zum Ausdrucken – ein wichtiger Nachweis für Ihre Tätigkeit im Lebensmittelbereich.
Sie können unter folgendem Link die online Belehrung starten:
https://efa.by.niedersachsen.de/govos/go/a/136?c=bc
Präsenz Termine
Die Präsenz Termine finden im Gesundheitsamt - Landratsamt Mühldorf, Töginger Str. 18 statt.
Bitte kommen Sie spätestens 15 Minuten vor Ihrem Termin an den Haupteingang des Landratsamtes. Sie werden dort abgeholt.
Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten. Den Vordruck erhalten Sie im Gesundheitsamt. Sie können auch gerne das Formular vorab ausdrucken und unterschrieben zum Termin mitbringen.
Anmeldung
Sie können sich online für eine Belehrung anmelden.
Die Belehrungen finden in Präsenz im Gesundheitsamt statt.
Unter diesen Infos befindet sich das Anmeldeformular. Bitte klicken Sie einen der vorgegebenen Termine an und vervollständigen Sie Ihre persönlichen Angaben.
Wenn der Link nicht funktioniert, dann senden Sie bitte direkt eine E-Mail an: gesundheitsamtlra-mue.de
Beauftragte Ärzte
Durch das Gesundheitsamt wurden weiterhin folgende niedergelassene Ärzte im Landkreis beauftragt, die Belehrungen durchzuführen:
Ampfing:
Herr Dr. Feige
Herr Dr. Hiermer
Gars a. Inn:
Herr Dr. Attenberger
Herr Dr. Barth
Mettenheim:
Frau Dr. Altjohann
Mühldorf a. Inn:
Frau Sobotka
Neumarkt Sankt Veit:
Herr Bayerl
Waldkraiburg:
Herr Koch
Zangberg:
Herr Dr. Loserth
Anmeldung für eine Bescheinigung im Lebensmittelbereich nach § 43 IfSG
Reisemedizinische Beratung
Das Gesundheitsamt informiert über notwendige Reiseimpfungen bei Fernreisen. Es ist auch möglich je nach Person, Vorerkrankungen und Reiseroute einen individuellen Impfplan zu erstellen.
Auskünfte und Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: 08631/699 - 509 oder per E-Mail an: gesundheitsamt@lra-mue.de
Weitere Informationen finden Sie auch unter folgenden links:
Gelbfieberimpfstellen
https://www.crm.de/impfstellen.html
Im Gesundheitsamt Mühldorf a. Inn werden derzeit keine Gelbfieberimpfungen angeboten.
Händehygiene im Kindergarten
Mit einfachen Maßnahmen lässt sich das Risiko für die Ansteckung mit Infektionskrankheiten wie Erkältung, Grippe oder Magen-Darm-Infektionen senken.
Ganz wichtig dabei ist das richtige Händewaschen.
Schmutz ist sichtbar, Bakterien und Viren aber nicht. In unserem Projekt „Wir sind Sauberhandzauberer“ machen wir diese Bakterien und Viren sichtbar.
Gemeinsam werden die Hände danach richtig gewaschen.
Wann und warum wasche ich meine Hände? Wie huste und niese ich richtig? All das bringen wir den Kindergartenkindern verständlich und mit viel Spaß näher.
Die Kinder bekommen im Anschluss der Aktion eine Urkunde verliehen, denn die Kinder sind jetzt selber „Sauberhandzauberer“ und haben eine wichtige Aufgabe im Infektionsschutz.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu unserem Projekt.
Wollen auch Sie in Ihrem Kindergarten unseren Sauberhandzauberer begrüßen, so vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.
Gemeinsam vor Infektionen schützen!
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!