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Informationen für Pferdehalter

 

Pferde werden vom Gesetzgeber grundsätzlich als "lebensmittelliefernde Tiere" betrachtet und unterliegen damit strengen Anforderungen an die Arzneimittelabgabe, genauso wie landwirtschaftliche Nutztiere. Deshalb muss auch ein Bestandsbuch für die Arzneimittelanwendung geführt werden.

Weiterhin ist vorgeschrieben, dass für alle Pferde eine Art Personalausweis, der sogenannten Equidenpass vorhanden ist.

Information

Der grenzüberschreitende Transport von Pferden ist nur mit gültigem Veterinärzeugnis möglich. Dies gilt sowohl bei einem Verkauf des Pferdes ins Ausland als auch bei kurzfristigen Grenzüberschreitungen, z.B. bei der Teilnahme an Turnieren oder Zuchtveranstaltungen. Das Veterinärzeugnis wird jeweils von dem Veterinäramt erstellt, in dessen Landkreis sich der Stall des Pferdes befindet und dient dem Schutz der Gesundheit aller Pferdebestände.
Hat Ihr Pferd seinen Standort im Landkreis Mühldorf am Inn, füllen Sie bitte den Erhebungsbogen TRACES vollständig aus und senden Sie diesen möglichst frühzeitig, mindestens jedoch fünf Werktage vor dem geplanten Transport an unser Veterinäramt. Unsere Mitarbeiter setzen sich dann bezüglich eines Termins für die Vorort-Kontrolle des Pferdes mit Ihnen in Verbindung. Bei diesem Termin muss dann auch der Pferdepass zur Kontrolle vorgelegt werden. Der Vorort-Termin kann frühestens 48 Stunden vor Transportbeginn stattfinden.
Der grenzüberschreitende Transport ohne gültige Veterinärbescheinigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ebenso können Fahrer von Pferden ohne gültiges Veterinärzeugnis bei Straßenkontrollen aufgefordert werden umzukehren und in Ihr Heimatland zurück zu kehren.

Tiertransporte und Erhebungsbögen

Merkblatt Bitte nicht Füttern

 

Eine Liste der Tierärzte, die zur Ausstellung berechtigt sind, finden sie hier.