Tiere auf Reisen
Die Bedingungen für die Einreise in einen EU-Mitgliedstaat finden Sie unter der Rubrik Heimtierpass, bzw. auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Für Reisen in andere, sog. Drittländer gelten die verschiedensten Voraussetzungen. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig vor der Abreise über die Bedingungen "Ihres" Reiselandes zu informieren. Verlässliche Auskünfte erhalten Sie bei dem zuständigen Konsulat oder eventuell beim ADAC.
Falls Sie für Ihr Tier ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigen und im Landkreis Mühldorf am Inn wohnen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit uns (08631/699-728) und kommen mit Hund oder Katze und Impfpass in unsere Büroräume im Landratsamt (Zi-Nr. -1.44, Untergeschoss Altbau).
Die Gebühren werden nach den aktuellen Bestimmungen der GGebV i.V.m. der Anlage Gebührenverzeichnis abgerechnet.
Bei Flugreisen erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Fluggesellschaft vorab nach den Vorschriften für Transportboxen.
Hinweis:
Bitte nehmen Sie keine Tiere aus den Urlaubsländern mit nach Hause
Freilebenden Hunde oder Katzen haben keinen gültigen Impfschutz und können deshalb an der Grenze zurückgewiesen werden oder müssen für Monate in Quarantäne. Außerdem beherbergen sie sehr oft exotische Parasiten oder andere Erreger. Andere Tiere unterliegen eventuell dem Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen und deren Einfuhr kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.