Finanzen
Landkreis Mühldorf a. Inn
Der Fachbereich Finanzmanagement, Rechnungswesen und Controlling ist für alle Finanzangelegenheiten des Landkreises Mühldorf a. Inn zuständig. Ihm obliegt die finanzielle Betreuung von Maßnahmen des Landkreises.Der Landkreis Mühldorf a. Inn führt seine Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (kaufmännisches Buchungswesen). Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehört die Aufstellung des Haushaltsplanes, die Geschäftsbuchhaltung einschließlich Anlagenbuchhaltung, der Vollzug des Haushalsplanes mit Überwachung des durch den Haushaltsplan festgelegten Finanzrahmens, sowie die Rechnungslegung nach Abschluss eines Buchungsjahres.
Neben den kassenwirksamen Vorgängen erfasst der Fachbereich den Vermögensverzehr in Form von Abschreibungen und Ressourcenverbräuchen. Auch das Beteiligungsmanagement, Zuwendungs- und Zuschusswesen ist hier angesiedelt. Weiterhin berät der Fachbereich hausintern bei steuerrechtlichen Fragen und ist für die Erstellung der Steuererklärungen verantwortlich. Außerdem sind dem Fachbereich das Versicherungswesen sowie das Kreditmanagement zugeordnet.
Der Fachbereich unterteilt sich in die Aufgabengebiete Allgemeine Finanzwirtschaft, Kasse, BSP, Steuern und Anlagenbuchhaltung, Controlling, Vollstreckung und Zentrale Bußgeldstelle.
Hinweis für digitale Rechnungsstellung (Firmen): Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung!
Kreiskasse
Die Kreiskasse umfasst die Aufgabengebiete Buchhaltung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
Öffnungszeiten (Töginger Straße 18, 84453 Mühldorf a. Inn):
Mo-Do: | 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Fr: | 8:00 - 13:00 Uhr |
Neben Barzahlungen kann (ab 15 €) auch mit EC- oder Kreditkarte gezahlt werden.
Hier können auch Müllsäcke und Sperrmüllschecks erworben werden. Diese erhalten Sie zudem auch in der Abfallwirtschaft des Landkreises Mühldorf a. Inn, Färberstraße 1, (nur Barzahlung).
Vollstreckung
Das Aufgabengebiet Vollstreckung ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Beitreibung von öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Geldansprüchen des Landratsamt Mühldorf a. Inn. Als zuständige Vollstreckungsbehörde vollstreckt das Landratsamt für seine Aufgabenbereiche sowohl kommunale als auch staatliche Geldforderungen, also Verwaltungsakte mit denen eine Geldleistung geordert wird.
Publikationen
hier finden Sie die aktuellen Haushalte und den Beteiligungsbericht des Landkreises Mühldorf a. Inn
Ansprechpartner
Markus Heiml
Fachbereichsleiter
Zimmer-Nr.: 0.92
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Herr Hartl
Stellv. Fachbereichsleiter
Zimmer-Nr.: 0.101
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn