Der Landkreis
Städte, Märkte und Gemeinden
Jettenbach
Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a. Inn
Grünthaler Straße 14
84555 Jettenbach am Inn
Oberbergkirchen
Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen
Zangberg
Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen
Lohkirchen
Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen
Neumarkt-Sankt Veit
Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit
Johannesstraße 9
84494 Neumarkt-Sankt Veit
Schönberg
Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen
Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis Mühldorf a. Inn
Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis Mühldorf a. Inn
Seit dem 1. Mai 1978 gibt es im Landkreis Mühldorf a. Inn Verwaltungsgemeinschaften. Im Gesetz wird die Verwaltungsgemeinschaft als Zusammenschluß benachbarter kreisangehörigen Gemeinden unter Aufrechterhaltung des Bestandes der beteiligten Gemeinden beschrieben. Ziel einer Verwaltungsgemeinschaft ist die Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft der zusammengeschlossenen Gemeinden. Deshalb ist die Verwaltungsgemeinschaft keine Gebietskörperschaft, sondern eine Zweckgemeinschaft, die zur Aufgabe hat, Verwaltungsaufgaben zu optimieren.
Die Aufgaben zwischen den einzelnen Mitgliedsgemeinden und der Verwaltungsgemeinschaft sind gegeneinander abgegrenzt, und zwar - in den eigenen Wirkungskreis - in den übertragenen Wirkungskreis.
Die Verwaltungsgemeinschaft übernimmt grundsätzlich alle Obliegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, für deren Erledigung eigentlich der Staat zuständig wäre. Hierzu zählen z. B. die Aufgaben:
- Standesamt
- Melde- und Paßbehörde
- Fundamt
- Ausstellen der Lohnsteuerkarten
- Mitwirkung bei Sozialangelegenheiten (z. B. Rentenanträge, Anträge auf Gewährung von Sozialhilfe)
- Mitwirkung im Bereich des öffentlichen Versicherungswesens
- Mitwirkung bei der Durchführung von Wahlen.
Im eigenen Wirkungskreis haben die Gemeinden die Aufgabe, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu regeln und zu erfüllen. Man spricht hier vom Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Zum eigenen Wirkungskreis gehören:
- der gemeindliche Entwicklungsplan
- Bauleitplanung
- Erschließung des Gemeindegebietes (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenbau)
- Erstellung von Einrichtungen für Kultur, Jugend und Sport
- Sachaufwandsträgerschaft für Grund- und Hauptschulen
- Trägerschaft für Friedhöfe
- Feuerschutz
- gemeindliches Haus- und Finanzwesen.
Die Verwaltungsgemeinschaft stellt die einheitliche Verwaltungsstelle der Mitgliedsgemeinden dar. Im Landkreis Mühldorf a. Inn gibt es folgende Verwaltungsgemeinschaften:
- Gars a. Inn: Mitgliedsgemeinden sind Gars und Unterreit
- Heldenstein: Mitgliedsgemeinden sind Heldenstein und Rattenkirchen
- Kraiburg a. Inn: Mitgliedsgemeinden sind Jettenbach, Kraiburg a. Inn und Taufkirchen
- Maitenbeth: Mitgliedsgemeinden sind Maitenbeth und Rechtmehring
- Neumarkt-Sankt Veit: Mitgliedsgemeinden sind Egglkofen und die Stadt Neumarkt St. Veit
- Oberbergkirchen: Mitgliedsgemeinden sind Oberbergkirchen, Lohkirchen, Schönberg und Zangberg
- Polling: Mitgliedsgemeinden sind Polling und Oberneukirchen
- Reichertsheim: Mitgliedsgemeinden sind Reichertsheim und Kirchdorf
- Rohrbach: Mitgliedsgemeinden sind Erharting, Niederbergkirchen und Niedertaufkirchen
Die Einheitsgemeinden des Landkreises:
Ampfing, Aschau a. Inn, Buchbach, Haag i. OB, Mettenheim, Mühldorf a. Inn, Obertaufkirchen, Schwindegg und Waldkraiburg