Im Landkreis Mühldorf a. Inn sind folgende Restmülltonnen zugelassen:
- graue Müllnormtonnen mit 80 l Füllraum
- graue Müllnormtonnen mit 120 l Füllraum
- graue Müllnormtonnen mit 240 l Füllraum
- Müllgroßbehälter mit 1.100 l Füllraum
- Restmüllsäcke 50 l Füllraum
Wo gibt es die Restmülltonne?
Die Restmüllbehälter werden vom Landkreis zur Verfügung gestellt.
Die Restmülltonnen beantragen Sie bitte als Mieter/Pächter über Ihre Grundstückseigentümer oder als Grundstückseigentümer selbst beim Landratsamt Mühldorf a. Inn. Das Formblatt dazu können Sie hier herunterladen. Die Restmülltonne wird Ihnen dann geliefert.
Die Gebühr für eine Änderung im Behälterbestand beträgt pro Vorgang 15 €. Die Gebühr entfällt für die erstmalige Behälterstellung (z. B. Neubau) und beim Abzug aller bereitgestellten Behälter
Wo gibts den Restmüllsack?
Den Restmüllsack bekommen Sie in den Gemeindeverwaltungen gegen Bezahlung der geltenden Gebühr. Mit der Gebühr ist die Abfallentsorgung schon bezahlt. Der Müllsack steht nicht alternativ zur Mülltonne zur Verfügung, sondern kann zusätzlich eingesetzt werden, falls das Volumen der Mülltonne einmal nicht ausreicht.
Brigitte Binsteiner
Zimmer-Nr.: 10
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Elisabeth Reiter
Zimmer-Nr.: 10
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Wann wird geleert?
Die Müllabfuhr kommt alle zwei Wochen und entleert die 80, 120 und 240 l Restmülltonnen. Die 1.100 l Restmüllcontainer werden im wöchentlichen Rhythmus entleert. Sie entscheiden jedoch, wie oft Sie Ihre Mülltonne zur Entleerung bereitstellen. Es gilt eine Mindestentleerungszahl von zehn Entleerungen pro Jahr und Behälter.
Bitte stellen Sie Ihre Restmülltonne am Abfuhrtag rechtzeitig, d. h. spätestens ab 6 Uhr zur Leerung bereit. Der Behälter darf nicht überfüllt sein und der Deckel muss sich noch schließen lassen.
Alle Termine finden Sie im Entsorgungskalender.
Der Chip in der Tonne
Alle Restmüllbehälter sind mit einem Chip, dem sogenannten Transponder ausgestattet. Seit dem 01.01.2001 ist das Chip-Erfassungssystem im Bereich der Restmüllerfassung im Landkreis Mühldorf a. Inn flächendeckend im Einsatz. Das Identsystem ist ein elektronisches Erfassungssystem. Die Entleerung Ihrer Restmülltonne wird elektronisch und automatisch erfasst. Die Anzahl der Entleerungen wird am Jahresende abgerechnet. Die Entleerungen Ihrer Tonne für das aktuelle Jahr und für das Vorjahr können Sie hier abrufen.
Müllumladestation Altmühldorf
Siemensstraße 16
84453 Mühldorf a. Inn
Tel. 08631/16 21 57
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag | 07.30 bis 12 Uhr und 12.30 bis 15.45 Uhr |
Folgendes ist bei der Anlieferung zu beachten:
- Abfälle mit verwertbaren Bestandteilen werden zurückgewiesen (z. B. Holz und Metall).
- Bahnen und Rollen (z. B. Teppichböden) dürfen aufgrund der Betriebssicherheit höchstens in Längen von 2 m angeliefert werden.
- Geruchsintensive Abfälle können nur von Montag bis Donnerstag von 8 - 11 Uhr angeliefert werden.
Restmülltonne im Sommer
Mit einigen wenigen Vorkehrungen kann man verhindern, dass sich während der warmen Sommermonate ungebetene Schädlinge in der Mülltonne einnisten. Gerade Madenbefall geht oft auf eine unsachgemäße Nutzung der Mülltonne zurück.
Küchenabfälle und Windel enthalten viel Feuchtigkeit. Damit diese Feuchtigkeit aufgesaugt und die Belüftung verbessert wird, aber auch um Fliegen abzuhalten, sollte der nasse Müll und dabei vor allem Speisereste in Zeitungspapier gewickelt und in Müllbeutel verpackt werden. Sind Maden erst einmal vorhanden, kann Dünge- oder Algenkalk, der über die Abfälle verteilt wird, Abhilfe schaffen. Im Gartenfachhandel, in Drogeriemärkten, sowie in größeren Einkaufsmärkten sind auch spezielle Mittel erhältlich die Fliegen abhalten können. Die Mülltonne sollte zudem nach Möglichkeit nicht in der prallen Sonne, sondern im Schatten stehen. Nach jeder Befüllung kann eine zusätzliche Lage Zeitungspapier als Abdeckung und Schutz vor Fliegen dienen. Die Restmülltonne sollte nach jeder Entleerung gereinigt werden.
Restmülltonne im Winter
Minusgrade lassen feuchte Inhaltsstoffe schnell an den Innenwänden der Abfalltonnen festfrieren, so dass diese manchmal nur teilweise geleert werden können. Selbst mehrfaches Anschlagen der Tonnen beim Leerungsvorgang kann die festgefrorenen Abfälle nicht von der Tonnenwand lösen. Um dies zu verhindern sollten feuchte Abfälle im Winter immer ausreichend in Zeitungspapier verpackt in die Abfalltonnen gegeben werden. Erschwert wird die Entleerung bei Minustemperaturen auch dadurch, dass die Kunststofftonnen bei Frost hart und brüchig werden, so dass diese bei zu hartem Anschlagen sehr leicht brechen und damit nicht mehr einsetzbar sind. Da es bereits einige Anfragen hierzu gab, weist die Abfallwirtschaft besonders darauf hin, dass bei festgefrorenen Inhaltsstoffen eine kostenlose Sonderleerung durch die Müllabfuhr nicht möglich ist.
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff.
Durch den Einsatz von Altpapier wird bei der Produktion Wasser, Holz und Energie gespart.
Die Papiertonne, mit der das Altpapier direkt bei Ihnen abgeholt wird, hat sich seit der Einführung des Systems im Jahr 2004 sehr gut bewährt. Im Landkreis Mühldorf a. Inn werden jährlich an die 7.5000 Tonnen Altpapier gesammelt und der Wiederverwertung in der Papierindustrie zugeführt. Die Leerung erfolgt im 4-wöchigen Rhythmus. Die Abfuhrtermine für die Papiertonne finden Sie im Entsorgungskalender.
In die Papiertonne gehören:
- Zeitungen, Zeitschriften
- Telefon- und andere Bücher, Kataloge
- Formulare, Druckerpapiere, Werbeschriften
- Schulhefte (ohne Kunststoffeinband), Schreibblocks
- Geschenkpapier, Briefpapier, Briefumschläge, Postkarten
- unverschmutztes und unbeschichtetes Verpackungspapier
- Papier aus dem Reisswolf (nur im Karton oder Papiertüten)
- Kartonagen aus Wellpappe und Vollpappe, z. B. Waschmittelkarton, Faltschachteln, Pappkartons ohne Tragbügel
- Kartons von Lebensmittelverpackungen, Eierkartons aus Pappe usw.
In die Papiertonne gehören NICHT:
- Tapeten aller Art
- mit Wachs, Kunststoff, oder Aluminium beschichtetes Papier, wie z. B. Verpackungspapier von Butter, Käse, Bonbons, Vakuumverpackungen
- Milch und Getränketüten, Kaffee- und Kabaverpackungen
- Papiersäcke mit Folienbeschichtung, Baustoffsäcke von Zement - und Fließenkleber
- verschmutzte Papiere (z. B. Bitumen-, Harz-, oder Ölpapier), Pergamentpapier
- mit Druckfarben durchfärbte Papiere (z. B. Durchschreibepapier)
- Rückenpapier von Selbstklebefolien und Aufklebern
- Windeln, Hygienepapier (Papierhandtücher, Taschentücher usw.)
Übermengen von Papier und Kartonagen
Sie haben die Möglichkeiten zur Abgabe von Übermengen an Papier an einigen Wertstoffhöfen im Landkreis.
In den Wertstoffhöfen Ampfing, Buchbach, Haag i. OB, Maitenbeth, Neumarkt-Sankt Veit und Polling können die Verkaufsverpackungen aus Pappe und Kartonage abgegeben werden. In Mühldorf und Waldkraiburg besteht die Möglichkeit bereits länger und ist weiterhin dauerhaft möglich.
Es gilt zu beachten, dass an den meisten Wertstoffhöfen die Pappe und Kartonage grob zerkleinert werden muss.
Die Abholung der Gelben Säcke ist keine Entsorgungsleistung des Landkreises!
Somit bleiben die Hausmüllgebühren völlig unberührt!
Sammlung, Transport und Verwertung der Gelben Säcke sind durch die Dualen Systeme und deren Vertragspartner rein privatwirtschaftlich organisiert. Der Landkreis Mühldorf a. Inn unterstützt diese Sammlung nur durch Veröffentlichung der Abfuhrtermine im Entsorgungskalender und Informationen der Abfallberatung.
Zuständig und verantwortlich für die Abholung der Verpackungsmaterialien, d. h. der Gelben Säcke sind die "Dualen Systeme Deutschlands". Aktuell ist für den Landkreis Mühldorf a. Inn "Reclay Systems GmbH" in Herborn verantwortlich für die Organisation der Sammlung der Verkaufsverpackungen (im Gelben Sack).
Ab 01. März 2024 kümmert sich die Wurzer Logistik GmbH wieder um die Entsorgung der Gelben Säcke im Landkreis. Die Firma mit Sitz in Eitting war bereits bis Dezember 2023 für die Gelben Säcke im Landkreis zuständig.
Die Verteilstellen für den Nachschub an Gelben Säcken sind auf der Website der Wurzer Logistik GmbH veröffentlicht und auch auf der Homepage des Landkreises und in der Abfall-App aktualisiert.
Nicht alles was aus Plastik ist, kommt in den gelben Sack! Nur Verpackungen werden über den Gelben Sack gesammelt. Die richtige Mülltrennung beim Gelben Sack ist eigentlich ziemlich einfach, wenn man bei der Sammelbeschreibung das Wort "Verpackung" beachtet. Im Gelben Sack werden nur Verpackungen aus Metallen (Dosen etc.), Kunststoffen (Joghurtbecher etc.) und so genannte Verbundstoffe (Milchkartons etc.) gesammelt. Eine genauere Auflistung, was gesammelt wird, befindet sich auf jedem Gelben Sack.
Falsch befüllte Gelbe Säcke
Es kommt immer wieder vor, dass Dinge in die Gelben Säcke kommen, die nicht hineingehören. Diese "Fremdstoffe" müssen von der durch die DSD beauftragten Entsorgerfirma, die die Gelben Säcke einsammelt, als Restmüll entsorgt werden. Aufgrund der hierdurch entstehenden Kosten prüft diese Entsorgerfirma den Inhalt. Gelbe Säcke mit Abfällen, die keine Verpackung sind, werden mit einem roten Aufkleber versehen und nicht mitgenommen. Liegengebliebene, falsch befüllte Gelbe Säcke sind vom Besitzer zurückzunehmen und nach zu sortieren.
Verpackungen sind ziemlich leicht und deshalb haben die Gelben Säcke zumeist wenig Gewicht. Schon ein wenig Wind genügt, um sie zu „verwehen“. Stellen Sie deshalb Ihre Gelben Säcke erst am Abend vor der Abfuhr, spätestens jedoch am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr an die Straße.
Näheres dazu in der Pressemeldung
Verpackungen im Gelben Sack
Unter www.recycling-fuer-deutschland.de finden Sie viele Informationen rund um das Verpackungsrecycling.
ACHTUNG! Keine Mengenüberschreitung!
Altholz (2 cbm), Bauschutt (100 l), Grüngut (2 cbm) werden am Wertstoffhof nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Dies
gilt pro Anlieferung und Tag. Bei Mengenüberschreitung behält sich das Wertstoffhof-Personal vor, die Anlieferung abzuweisen.
Was kann abgegeben werden?
Kleinmengen von rein mineralischem Bauschutt in Form von:
- Beton, Putz- und Mörtelreste (ausgehärtet!)
- Mauerreste, Ziegel, Dachziegel
- Pflaster-, Natur- und Gartensteine
- Porzellan, Fliesen, Keramik, Kacheln
- Wasch- und WC-Becken
- Steingut, Tontöpfe
- Sand, Kies
Damit der Bauschutt umweltgerecht entsorgt werden kann, darf er keine Verunreinigungen oder Fremdstoffe enthalten!
Was kann NICHT abgegeben werden?
- Baustellenabfälle und Baumischabfälle
- nicht ausgehärtete Beton-, Putz- und Mörtelreste
- Mineralwolle (Glas- und Steinwolle)
- Gipskartonplatten (Rigips)
- Gasbetonsteine (Ytong)
- Heraklithplatten
- Schamottsteine
- Asbesthaltige Materialien wie (Well)Eternitplatten, Fassadenverkleidungen
- Teerpappe, teerhaltiges Material, bitumöses Isoliermaterial
- Vermischte Baustellenabfälle, z. B. Bodenbeläge, Kehricht, Kunststoffverschnitte, ausgehärtete Farben, Lacke und Klebemittel, Glas (Fensterglas, Glasbausteine)
Keine Schamottsteine! Keine unausgehärteten Beton- und Mörtelreste anliefern!
Aus gegebenem Anlass weist das Landratsamt Mühldorf a. Inn darauf hin, dass nicht ausgehärtete Reste von Beton, Putz- und Zementmörteln sowie Fliesenkleber nicht in den Bauschuttcontainern an den Wertstoffhöfen entsorgt werden dürfen. Diese Baustoffe sind vor der Entsorgung gemäß den Herstellerangaben mit Wasser anzurühren und aushärten zu lassen.
Eine Ausnahme bilden Baustoffe auf Gipsbasis. Gipshaltige Baustoffe wie Gipskartonplatten oder Porenbeton ("Ytong") sind gänzlich von einer Entsorgung als Bauschutt ausgeschlossen. Geringe Mengen gipshaltiger Abfälle können über den Hausmüll entsorgt werden, größere Mengen können bei den einschlägigen Entsorgungs- und Recyclingunternehmen abgegeben werden. Hintergrund sind wasserlösliche Bestandteile, die aus den pulverförmigen bzw. gipshaltigen Baustoffen ausgewaschen werden können und so ins Grundwasser gelangen und dieses nachteilig beeinflussen.
Abfallberatung
Patrick Eschler
Zimmer-Nr.: 14
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Christoph Huber
Zimmer-Nr.: 14
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Andreas Stenger
Zimmer-Nr.: 13
Färberstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn
- Das Starterset - bestehend aus einem Bioabfalleimer und Bioabfallbeuteln - bekommen Sie kostenlos an allen Wertstoffhöfen. Auch weitere Bioabfallbeutel erhalten Sie jederzeit kostenlos am Wertstoffhof.
- Jeder kann sein eigenes Sammelgefäß, egal ob Eimer oder Schüssel ohne die kompostierbaren Biobeutel verwenden und den Biomüll lose in den Bioabfallcontainer werfen.
- Die kompostierbaren Bioabfallbeutel nicht mit flüssigen oder heißen Bioabfällen, wie Suppen, Soßen oder ähnlichem befüllen, da bei derartigen Nassabfällen auch stabilste Bioabfallbeutel nicht dicht halten. Flüssige Bioabfälle können im eigenen Sammelgefäß zur Sammelstelle transportiert und über die Bioabfallcontainer entsorgt werden.
- Der Hersteller empfiehlt, die Biobeutel nicht länger als eine Woche zu nutzen.
Folgende Abfälle dürfen in den Sammelbehälter an der Bioabfallsammelstelle:
- Obst- und Gemüseabfälle
- gekochte und rohe Speisereste
- verdorbene Lebensmittel
- Brot- und Gebäckreste
- Fleisch- und Wurstreste
- Knochen
- Kaffeefilter
- Eierschalen
- Nussschalen und Obstkerne
- Käse-, Quark- und Joghurtreste
- Fallobst (bitte unten stehende Regelung zum Fallobst beachten!)
- Sehr feuchtes Material kann in Küchentücher gewickelt werden!
NICHT erlaubt sind:
- Garten- und Grüngutabfälle wie z. B. Laub, Rasenschnitt, Baum-, Stauden- und Strauchschnitt
(Grünabfälle können weiterhin an allen Wertstoffhöfen und Grüngutsammelstellen entsorgt werden) - Tierstreu und Windeln
- Holzasche
- Grillkohleasche
- Staubsaugerbeutel
- behandeltes Holz
Der Bioabfall darf auch lose - also ohne Bioabfallbeutel - eingeworfen werden.
Regelung zum Fallobst:
Im Zeitraum von Juli bis Ende Oktober sind größere Mengen Fallobst ausschließlich in den bereitgestellten Fallobst-Containern und nicht in den Biomüll-Containern zu entsorgen.
Dies ist an folgenden Standorten möglich:
- im Wertstoffhof in Ampfing
- an der Bioabfallsammelstelle in Gars a. Inn (Sportgelände nähe Gars-Bahnhof, Thal 7)
- im Wertstoffhof in Haag i. OB
- im Wertstoffhof in Mühldorf a. Inn
- im Wertstoffhof in Neumarkt-Sankt Veit
- vor dem Wertstoffhof in Schwindegg
- im Wertstoffhof in Waldkraiburg
Dies gilt für alle Sammelstellen und auch für alle Wertstoffhöfe ohne eigenen Fallobst-Container. Es ist jeweils der nächstgelegene Fallobst-Container anzufahren, da große Mengen an Fallobst aufgrund des Gewichts zur Beschädigung der Biomüll-Container führen können.
Die Bioabfallsammelstellen befinden sich an folgenden Sammelpunkten und sind frei zugänglich:
Abfallberatung
Patrick Eschler
Zimmer-Nr.: 14
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Christoph Huber
Zimmer-Nr.: 14
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Andreas Stenger
Zimmer-Nr.: 13
Färberstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn
Elektrogeräte bestehen aus ca. 1.000 verschiedenen Substanzen. Darunter befinden sich wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, aber gleichzeitig auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei oder Quecksilber.
Deshalb ist die Entsorgung von Elektroaltgeräten über die Restmülltonne unzulässig!
Bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten ist folgendes zu beachten:
- Elektroaltgeräte sind ausschließlich an den Wertstoffhöfen oder Rücknahmesystemen des Handels abzugeben.
- Der Letztbesitzer hat eigenverantwortlich die personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten, wie Handys oder Tablets zu löschen.
Keine Garantie für Datenschutz!
Altbatterien und Akkus, die nicht vom Gerät umschlossen sind, müssen vom Leitbesitzer vor der Abgabe am Wertstoffhof/an der Wertstoffinsel entnommen werden und der gesonderten Batteriesammlung am Wertstoffhof zugeführt werden.
HINWEIS: Selbst vermeintlich entladene Hochenergiebatterien bergen enorme Kurzschlussgefahren, wenn sie mit anderen Hochenergiebatterien in Kontakt geraten! Deshalb müssen vor dem Einwurf in die gelben Hochenergiebatteriefässer die Pole abgeklebt werden. Infos erhalten Sie vom Wertstoffhofpersonal!
Batteriebetriebene Elektrokleingeräte, bei denen eine Vorabentnahme der Batterien nicht möglich ist, werden getrennt von den anderen Geräten in einem eigenen Behältnis am Wertstoffhof gesammelt.
Photovoltaikmodule und Nachtspeicherheizgeräte können nicht am Wertstoffhof abgegeben werden!
Einzelne Photovoltaikmodule aus Privathaushalten können kostenlos an der Übergabestelle der Kommunalen Abfallwirtschaft abgegeben werden. Es werden nur einzelne, defekte Module (nicht kompletter Rückbau) vom Eigentümer der privaten Aufdachanlage angenommen.
Nachtspeicherheizgeräte müssen ordnungsgemäß abgebaut und verpackt sein, damit die Abgabe an der Übergabestelle der Kommunalen Abfallwirtschaft kostenlos ist.
Weiter Auskünfte zur Übergabestelle bei der Abfallberatung!
Unter Beachtung der oben aufgeführten Aufzählung können Sie an allen Wertstoffhöfen im Landkreis Mühldorf a. Inn Ihre Elektrokleingeräte abgeben.
Elektrokleingeräte
Unter Elektrokleingeräten versteht man:
- Herdplatten
- Staubsauger
- Küchenmixer, Kaffeemaschinen
- Eierkocher
- Bügeleisen
- Elektrowerkzeuge
- Elektrospielzeuge, Spielkonsolen
- Kopiergeräte, PCs (ohne Bildschirm)
- Unterhaltungselektronik
- Radio, Plattenspieler
- Camcorder, Digitalkameras
- Faxgeräte, Drucker, Telefone, Handys
- sonstige im Haushalt vorkommende Geräte ähnlicher Bauart
Elektrogroßgeräte
Unter Elektrogroßgeräten versteht man:
- Wäschetrockner, Waschmaschinen
- Kühl- und Gefriergeräte
- Spülmaschinen
- E-Herde
- Wäscheschleuder
- Bügelmaschinen
- Dunstabzüge
- Mikrowellenherde
- Ölradiatoren
- TV-Geräte
- PC-Monitore
- Elektrorasenmäher
An folgenden Wertstoffhöfen sind Container zur Sammlung von Elektrogroßgeräten aufgestellt:
- Ampfing
- Buchbach
- Gars a. Inn
- Haag i. OB
- Heldenstein
- Kraiburg a. Inn
- Mühldorf a. Inn
- Neumarkt Sankt-Veit
- Polling
- Schwindegg
- Waldkraiburg
Abfallberatung
Patrick Eschler
Zimmer-Nr.: 14
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Christoph Huber
Zimmer-Nr.: 14
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Andreas Stenger
Zimmer-Nr.: 13
Färberstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn
GLAS IST NICHT GLEICH GLAS
Zur Sammlung für eine Wiederverwertung ist nur Behälterglas geeignet.
Andere Glasarten haben meist eine andere chemische Zusammensetzung und Schmelztemperatur als Hohlgläser und dürfen deshalb nicht in unseren Glas-Iglus geworfen werden.
In den Altglascontainer gehören:
- Getränkeflaschen
- Konservengläser
- Marmeladengläser
- pharmazeutische Glasbehälter
- sonstiges Verpackungsglas
Bei jeder Leerung der Glascontainer entfernt der Entsorger Scherben und Flaschen, die um die Container herum liegen. Ein Reinigungsdienst, beauftragt durch den Landkreis Mühldorf a. Inn, räumt wöchentlich unerlaubt abgelagerte Abfälle und Sperrmüll weg. Ist trotzdem eine Wertstoffinsel mit Unrat oder Glasscherben verschmutzt, so melden Sie dies bitte dem Team der Abfallwirtschaft unter 08631/699-744. Wir kümmern uns umgehend um die Reinigung.
Hier noch eine Bitte der Abfallwirtschaft:
Halten Sie die Wertstoffinseln sauber, legen Sie keine Abfälle dort ab.
Die Reinigung dieser Standorte wäre vermeidbar und muss über die Müllgebühren finanziert werden.
Bitte denken Sie auch an die Nachbarn der Wertstoffinseln! Die Einwurfzeiten sind werktags von 8 bis 19 Uhr.
Bei Anzeige wird Missachtung mit Bußgeld geahndet!
Abfallberatung
Patrick Eschler
Zimmer-Nr.: 14
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Christoph Huber
Zimmer-Nr.: 14
Färberstraße 1
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Andreas Stenger
Zimmer-Nr.: 13
Färberstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn
ACHTUNG! Keine Mengenüberschreitung!
Altholz (2 cbm), Bauschutt (100 l), Grüngut (2 cbm) werden am Wertstoffhof nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Dies gilt pro Anlieferung und Tag. Bei Mengenüberschreitung behält sich das Wertstoffhof-Personal vor, die Anlieferung abzuweisen.
Grüngut kann an allen Wertstoffhöfen des Landkreises Mühldorf a. Inn ganzjährig zu den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden.
Zusätzlich dazu kann in Gemeinden, in denen es keinen Wertstoffhof gibt, an überwachten Sammelstellen von März/April bis November Grüngut in haushaltsüblichen Mengen bis max. 2 m³ kostenlos abgegeben werden.
Zum Grüngut gehören:
- Gras, Zweige, Äste, Stauden, Büsche, Heckenschnitt, Laub,
- Topfblumen, Schnittblumen, Unkraut .....
- Buchs (auch mit Zünslerbefall)
NICHT zum Grüngut dürfen:
- Fleisch- und Fischabfälle (einschl. Knochen und Gräten)
- Babywindeln, Plastiksäcke, Straßenkehricht, Asche
- Holz wie Balken, Bretter, Spanplatten, Sägespäne, Obstkisten usw.
- Haus- und Kleintierkot
- Obst- und Gemüseabfälle, Fallobst
- Wurzelstöcke
Achtung!
Grüngut über 2 cbm können Sie gegen Rechnung bei gewerblichen Entsorgerfirmen unterbringen. Preise bitte bei den jeweiligen Firmen erfragen (siehe unten).
Umliegende Kompostieranlagen für Grüngut aus dem Landkreis Mühldorf a. Inn
Grüngutentsorger für privates Grüngut über 2 m³ und gewerbliches Grüngut aus dem Landkreis Mühldorf a. Inn
Abfallberatung
Patrick Eschler
Zimmer-Nr.: 14
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Christoph Huber
Zimmer-Nr.: 14
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Andreas Stenger
Zimmer-Nr.: 13
Färberstr. 1
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ACHTUNG! Keine Mengenüberschreitung!
Altholz (2 cbm), Bauschutt (100 l), Grüngut (2 cbm) werden am Wertstoffhof nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Dies gilt pro Anlieferung und Tag. Bei Mengenüberschreitung behält sich das Wertstoffhof-Personal vor, die Anlieferung abzuweisen.
An allen Wertstoffhöfen im Landkreis Mühldorf a. Inn stehen Container für Altholz bereit.
In den Altholzcontainer gehören
- Säge- und Hobelspäne
- Bretter und Balken
- Holzmöbel, Küchenregale und -schränke, Küchenarbeitsplatten (zerlegt)
- Schlaf- und Wohnzimmerschränke (zerlegt)
- Pressspanplatten
- Laminatboden, Diele, Parkett
- mit Furnier beschichtete Hölzer
- Obstkisten, Paletten
- Holzspielzeug, Bilderrahmen
- Holzfenster und Holztüren (ohne Glas)
- Lattenroste (überwiegend aus Holz)
NICHT in den Altholzcontainer gehören
- Polstermöbel (Sperrmüll)
- Garten- und Grünabfälle
- Holz aus Gewerbebetrieben
- Kork, Korkböden
- Hölzer, die mit Bitumen oder ähnlichem getränkt sind (z. B. Eisenbahnschwellen, Palisaden oder Strom-/Telefonmasten usw.)
Abfallberatung
Patrick Eschler
Zimmer-Nr.: 14
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Christoph Huber
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Andreas Stenger
Zimmer-Nr.: 13
Färberstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn
An allen Wertstoffhöfen im Landkreis Mühldorf a. Inn besteht die Möglichkeit, Kunststoffgegenstände aus Hartplastik kostenlos während der Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe zu entsorgen.
Die Behälter müssen restentleert und frei von Fremdanhaftungen sein.
Metallbügel bis zur Stärke eines Eimerbügels dürfen enthalten sein.
Abgegeben werden können
Beispiele für Haushaltsgegenstände aus PE- / PP- / PS-Kunststoff:
- Schüsseln, Küchensiebe
- Wäschekörbe, Klappboxen
- Eimer, Kanister (Öl-, Benzinkanister nur vollständig entleert = "tropffrei")
- Fässer, Wannen, Regentonnen, Gießkannen
- Blumenkästen, Blumentöpfe, Pflanzenschalen
- Aufbewahrungsboxen, Getränkekisten
- Gartenmöbel, Sonnenschirmständerzerlegte und saubere Heizöltanks
- Hüllen von CDs, DVDs und Video-/Musikkassetten
- Kinderspielzeug ohne elektronische Bauteile
- Achtung: Kinderspielzeug mit Batterie oder Kabel/Stecker gehört zum E-Schrott
- Alle Teile (keine Verkaufsverpackungen), die mit PE, PP oder PS gekennzeichnet sind.
- Ohne Verunreinigungen und Fremdstoffe!
- In haushaltsüblichen Mengen!
NICHT abgegeben werden können
- Artikel aus Hart-/Weich-PVC
- Rollläden, Kabelkanäle
- Plansch- und Schwimmbecken
- Schlauchboote, Zelte, Bälle
- Agrar- und Silofolien, Abdeckplanen
- Transport- und Verpackungsfolien
- Artikel aus Gummi
- Schreibtischunterlagen, Mouse Pad
- Artikel aus Acryl
- WC-Brille, WC-Deckel, Plexiglas, Bedachungen
- Kindersitze für Auto/Fahrrad
- Ski, Snowboards, Skischuhe
- Rollerskates, Skateboards
- Video-/Musikkassetten, Disketten, Tonerkassetten
- Kunststoffordner
- Schulranzen, Rucksäcke und Taschen, Hartschalenkoffer
- Styrodur, Styropor, Isoliermaterial, Schaumstoffe, Teppich und -leisten
- Gartenmöbel aus Polyrattan
- Hängeschränke mit/ohne Spiegel
- Kunststofffenster
Abfallberatung
Patrick Eschler
Zimmer-Nr.: 14
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Christoph Huber
Zimmer-Nr.: 14
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Andreas Stenger
Zimmer-Nr.: 13
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84453 Mühldorf a. Inn
An allen Wertstoffhöfen im Landkreis Mühldorf a. Inn kann Altmetall/Schrott in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgegeben werden.
In den Altmetall-Container gehören:
- Ofenrohre, Öfen, Ölöfen (ohne Öl)
- Öltanks aus Metall (halbiert und gereinigt)
- Töpfe und Pfannen, Aluformteile
- Fahrräder (ohne Reifen), Fernsehantennen, KFZ-Kennzeichen
- Maschendraht, Leitungsrohre, Nägel, Schrauben
- Blechstücke, Dachrinnen
In den Altmetall-Container dürfen NICHT:
- zulassungspflichtige Fahrzeuge
- Altreifen mit oder ohne Felgen
- Ölradiatoren, Elektro- und Elektronikschrott
- ölhaltige Behälter, Geräte und Bauteile
- Verkaufsverpackungen aus Weißblech
- Aluminium-Verkaufsverpackungen (DSD Verpackungen) wie Schalen und Deckel von
Fertig- und Tiefkühlgerichten, Deckel von Joghurtbechern, Aluminiumfolie, Dosen
Wichtiger Hinweis!
Die Entsorgung von Aluminium- und Metallverpackungen erfolgt über den Gelben Sack.
Getränkedosen mit Pfand bitte zum Händler zurückbringen.
Abfallberatung
Patrick Eschler
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Christoph Huber
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