Gebühren und Satzungen
Das Abfallgebührensystem des Landkreises Mühldorf a. Inn
Das Abfallgebührensystem des Landkreises Mühldorf a. Inn stellt eine Kombination aus Grund- und Leistungsgebühr dar.
Die Abfallgebühren setzen sich zusammen aus
- der Grundgebühr, die pro Monat und pro Grundgebühreneinheit erhoben wird.
Die Grundgebühr richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten oder sonstigen Nutzungseinheiten (z. B. Gewerbe) auf dem Grundstück. - der Leistungsgebühr, die abhängig vom Behältervolumen und von der Entleerungshäufigkeit berechnet wird.
Aktuelle Gebühren
Die aktuellen Gebühren ab dem 01.01.2024 im Landkreis Mühldorf a. Inn - Gebührenübersicht.
Gebührenbescheide
Die Abfallgebührenbescheide erlässt der Landkreis. Bescheidempfänger ist immer der Grundstückseigentümer bzw. der Wohnungseigentumsverwalter.
Die Abfallgebührenbescheide werden jeweils am Jahresanfang erlassen und verschickt. Sie gelten für den angegebenen Veranlagungszeitraum (im Regelfall für ein Kalenderjahr) und enthalten die zu zahlende Jahresgebühr und die Fälligkeitstage. Weitere Rechnungen zu den jeweiligen Fälligkeiten werden nicht verschickt.
Ändern sich die Berechnungsgrundlagen (Anzahl der Grundgebühreneinheiten, Anzahl und Größe der Restmülltonnen), wird ein neuer Gebührenbescheid erstellt.
Bitte teilen Sie uns Eigentümerwechsel oder sonstige Änderungen immer schriftlich mit.
Brigitte Binsteiner
Zimmer-Nr.: 10
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Elisabeth Reiter
Zimmer-Nr.: 10
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Gebühreneinzug
Der Landkreis zieht die Abfallgebühren ein. Grundsätzlich gilt der Grundstückseigentümer als Gebührenschuldner. Er erhält auch die Abfallgebührenbescheide. Eine Abbuchung vom Mieter/Pächter ist mit dem SEPA-Lastschriftverfahren nicht möglich.
Bei Überweisung der Abfallgebühr bitte unbedingt beachten:
- Das richtige Kundenkonto (steht beim Gebührenbescheid unter dem Datum) angeben, da sonst die Abfallgebühr nicht Ihrem Kundenkonto zugeordnet werden kann und eventuell irrtümlich einem anderen Kundenkonto gutgeschrieben wird.
- Auch bei Überweisung der Abfallgebühr durch den Mieter das richtige Kundenkonto angeben. Sollte dieses nicht bekannt sein, bitte andere Angaben machen, z. B. Name des Vermieters oder Anschrift des Mietobjekts, damit die Zahlungen richtig zugeordnet werden können.
Überweisungen an das Konto des Landkreises
KSK Mühldorf, BLZ 711 510 20, Konto 11 66 8
IBAN DE03 7115 1020 0000 0116 68
BIC BYLADEM1MDF
Die Einzugsermächtigung und eine Änderung der Bankverbindung müssen immer schriftlich mitgeteilt werden.
Ernestine Elbanna
Zimmer-Nr.: 11
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Monika Huber
Zimmer-Nr.: 11
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn