Staatl. Abfallrecht, Bodenschutz und Altlasten
- Fragen zum Thema Abfallrecht
- Genehmigung und Überwachung von Ablagerungen und Wiederverfüllungen von Bauschuttgruben (soweit nicht Baurecht)
- Festlegung von Abfallentsorgungswegen und Überwachung
- Bioabfallverordnung (Überwachung von Kompostier- und Biogasanlagen)
Neues Verpackungsgesetz
- allgemein unter: www.verpackungsregister.org
- Systembeteiligungspflichtige Verpackungen
- Die 10 wichtigsten Fragen
Illegal aufgestellte Altkleidercontainer
Handlungsempfehlung bvse-Fachverband
Maria Eder
Zimmer-Nr.: 16
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Thomas Präger
Zimmer-Nr.: 16
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Maria Eder
Zimmer-Nr.: 16
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
- Überwachung von Bauschuttentsorgung
- Überwachung von Wegebausmaßnahmen und Geländeauffüllungen
- Beratung bei Abbruchmaßnahmen
Weitere Informationen zum Gebäuderückbau (Landesamt für Umwelt)
Merkblätter zum Thema Asbest
Thomas Präger
Zimmer-Nr.: 16
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Unsere Aufgaben:
- Maßnahmen zur Erfassung, Erkundung und ggf. Sanierung von Altablagerungen und Altstandorten (Altlasten) sowie von schädlichen Bodenveränderungen (Bodenschutz) nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), dem Bayerischen Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) und den dazugehörigen Verordnungen
- Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenregister
Altlasten sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).
Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
Bodenschutz hat zum Ziel, Altlasten zu erfassen, zu bewerten und falls erforderlich zu sanieren, sowie den Boden vor neuen Verunreinigungen und Schädigungen zu schützen.
Altlastenkataster
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt die katastermäßige Erfassung bestimmter Bodenveränderungen und altlastenverdächtiger Flächen durch und hat hierzu das Altlasten-, Bodenschutz- und Deponieinformationssystem (ABuDIS 2.5) in Betrieb genommen.
Für die Teilbereiche
- Altablagerungen, Altstandorte
- stofflich schädliche Bodenveränderungen
- Rüstungsaltlasten (RÜVKA-Elemente)
jeweils ohne Verdachtsflächen besteht ein öffentlicher Zugang zum Altlastenkataster.
Auskünfte aus dem Altlastenkataster können aufgrund der schutzwürdigen personenbezogenen Daten nur erteilt werden, wenn ein Eigentumsnachweis oder die schriftliche Einverständniserklärung des aktuellen Grundstückseigentümers vorliegt.
Weitere Informationen zu Bodenschutz und Altlasten:
www.stmuv.bayern.de/themen/boden/index.htm
www.lfu.bayern.de/altlasten
www.lfu.bayern.de/boden
Franziska Judenhofer
Zimmer-Nr.: 18
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Fäkalschlamm
Als Fäkalschlamm bezeichnet man den Klärschlamm aus Kleinkläranlagen.
Der in der Kleinkläranlage anfallende Fäkalschlamm ist gemäß Eigenüberwachungsverordnung im Rahmen der Wartung bei Bedarf von einer Fachfirma abpumpen zu lassen und bei einer kommunlaen Kläranlage, die eine Fäkalschlammsammelstelle betreibt, zu entsorgen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den in Kleinkläranlagen anfallenden Fäkalschlamm auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen einzuarbeiten. Dafür müssen aber einige Voraussetzungen aufgrund der Klärschlammverordnung eingehalten werden.
Weitere Informationen
Probenahme
Recherchesystem ReSyMeSa
Düngeverordnung
Düngemittelverordnung
Klärschlamm
- Überwachung der Klärschlammaufbringung auf landwirtschaftlichen Flächen
- Lieferscheinverfahren bei der Klärschlammaufbringung
Manuela Ober
Zimmer-Nr.: 18
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn
Unzulässige Abfallablagerungen und Schrottautos
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Entsorgung von abgestellten Schrottfahrzeugen sowie unzulässigen Abfallablagerungen (z. B. wilde Müllablagerungen in der Landschaft)
- Altautoverordnung: Verwertungsnachweise und Verbleibserklärungen bei Verschrottung eines Fahrzeuges, bzw. endgültiger Stilllegung
- Auskünfte über/und Anmeldung von Verbrennung strohiger Abfälle/pflanzlicher Abfälle aus der Forstwirtschaft
Franziska Judenhofer
Zimmer-Nr.: 18
Färberstraße 1
84453 Mühldorf a. Inn