Fachlicher Naturschutz
Im Fachlichen Naturschutz werden Vorhaben, welche zu Eingriffen in unsere heimische Natur und Landschaft führen können, auf Ihre Vereinbarkeit mit den Vorschriften des Naturschutzrechts geprüft.
Grundsätzlich gilt: Eingriffe in Natur und Landschaft sind vom Verursacher zu vermeiden und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Zusätzlich ist bei Eingriffen darauf zu achten, dass Tiere, die dem besonderen Artenschutz unterliegen, oder deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht beeinträchtigt werden.
Eingriffe in Natur und Landschaft
Laut Bundesnaturschutzgesetz sind das" Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild
erheblich beeinträchtigen können." Dazu gehören unter anderem auch Bauleitplanung sowie Einzelbauvorhaben.
Die Zuständigkeiten innerhalb des Landkreises finden Sie hier:
Naturschutzwacht, Naturschutzbeirat
Naturschutzwacht
Die Frauen und Männer der bayerischen Naturschutzwacht sind engagierte ehrenamtliche Angehörige der Unteren Naturschutzbehörde. Sie wirken in erster Linie als Bindeglied im Außendienst zwischen Bürger und Behörde, wo sie durch Aufklärung, Beratung und Information Verständnis für die Belange des Naturschutzes fördern.
Die bayerische Naturschutzwacht
Im Landkreis Mühldorf a. Inn sind insgesamt zehn Naturschutzwächter tätig. Die Aufgaben der Naturschutzwächter sind vielfältig. Sie sollen das Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege fördern, Veränderungen in der Natur erfassen und den Behörden melden und sich aktiv an Artenschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen beteiligen.
Naturschutzbeirat
Gemäß Art. 48 Abs. 1 BayNatSchG sind bei den Naturschutzbehörden zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung Beiräte aus sachverständigen Personen zu bilden. Diese Fachleute sollen unter anderem aus den Bereichen Naturschutz, Landschaftspflege, Biologie, Vegetationskunde, Geologie sowie aus dem Agrar- u. Forstbereich kommen. Der Naturschutzbeirat besteht aus fünf Mitgliedern, sowie einer gleichen Anzahl Stellvertreter. Sie werden vom Landratsamt für die Dauer von fünf Jahren bestellt und arbeiten ehrenamtlich.
Insbesondere vor Erlass von Rechtsverordnungen sowie bei behördlichen Gestattungen und Einzelanordnungen in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung hat der Naturschutzbeirat ein Mitwirkungsrecht.
Zuständig im Landratsamt:
Pascal Koob
Fachkraft für Naturschutz
Zimmer-Nr.: 0.19
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Martin Rader
Fachkraft für Naturschutz
Zimmer-Nr.: 0.19
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Patrick Schuller
Fachkraft für Naturschutz
Zimmer-Nr.: 0.20
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn